@cicikiz
du müsstest als RAFAG (meine eigene abkürzung für rechtsanwaltsfachangestellte)
wissen dass das transportieren von lebenden insekten laut
§ 156 absatz c strich 9 eine verletzung gegenüber dem entschluss der EU ist lebende insekten aus seuchenschutztechnichen gründen zu eine r geldbuse von 10.123.89€ und eine 6 monatige haftstrafe mit sich führen kann
näheres unter Razzmatanisches bürgergesetzbuch für innovative gesetzesentwürfe
