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2005 den itibaren yeni bir Kanun.
Informationen zum Thema Kinderzuschlag
Auf den folgenden Seiten haben wir versucht, für Sie die wichtigsten Hinweise zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) zusammenzustellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass hier nicht jeder Einzelfall berücksichtigt werden kann. Falls Sie nicht die gewünschten Informationen finden, wenden Sie sich bitte direkt an das Team der Familienkasse.
Der Gesetzgeber hat ab Januar 2005 einen Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern vorgesehen. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihren minderjährigen Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber das ihrer minderjährigen Kinder zu decken.
Personen mit Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe bzw. auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) -Empfänger von Arbeitslosengeld II - steht der Kinderzuschlag nicht zu.
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