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Alt 04.04.2004, 19:10

 
köylü29 - ait Kullanıcı Resmi (Avatar)
 
Üyelik tarihi: 06.02.2004
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= = Was Ist Islam = =

esselamü aleyküm


Der Islam ist eine göttliche Ordnung, die mit dem ersten Menschen ihren Anfang hat und durch alle Propheten dauernd verkündet wurde und durch den letzten Propheten Muhammed (Friede sei mit Ihm und Allah gebe Ihm Heil!) ihre Vollkommenheit erlangt hat und deren Inhalt in jedem Jahrhundert den Bedürfnissen der Menschen zu entsprechen vermag und Bestimmungen über jede Art von Worten, Taten und Verhalten vorschreibt.

Eine andere Beschreibung:

Der Islam ist ein solches Gesetz, das von Allah gegeben wurde und diejenigen, die freiwillig dafür eingenommen sind, zum ewigen Glück hin führt, das selbst eine Wohltat ist.



Eine andere und dritte Beschreibung:

Der Islam ist eine göttliche Anweisung, die dem Menschen selbst in seiner Pflicht als Diener unterweist, was der eigentliche Zweck seiner Schöpfung ist. Das Wort ®Scharia¯ ist in seiner allgemeinen Bedeutung ein terminologischer Ausdruck, der ®der Religion¯ gleichkommt.



Seine Geschichte:

Die Geschichte des Islams f"ngt mit dem ersten Menschen an und wird bis zum Jüngsten Tag andauern. Denn das Leben hat nur eine einzige Bedeutung und die Schöpfung einen einzigen Zweck. Der w"re, dass der Mensch ein Diener seines Schöpfers wird und Ihm seine Ergebenheit erweist. Es war notwendig, ihm selbst eine Anweisung darüber zu erteilen, wie der Mensch, der zu diesem Zweck ins Weltenleben gekommen ist, seine Ergebenheit, die seine eigentliche Pflicht ist, zu zeigen hat. Also ist diese Notwendigkeit die Religion. Aufgrunddessen wurde der Menschensohn w"hrend der ganzen Geschichte von der Religion angesprochen.


Sein Inhalt:

Der Inhalt und Geltungsbereich des Islams ist so umfangreich, dass keine einzige Bewegung des Lebens ausserhalb des Rahmens der Religion vorzustellen ist. Also ist die Religion niemals nur eine Gewissensfrage wie manche es glauben. Sie ist sowohl eine Gewissensfrage als auch eine Lebensangelegenheit und eine Handlungssache. Ihr Geltungsbereich umfasst jede Art von Worten, Taten und Handlungen des Menschen. Die Religion betrachtet die ganzen seelischen und körperlichen Handlungen des verpflichteten Menschen als ihren Gegenstand und macht ihn für dies alles verantwortlich.

Der Punkt, wo sich manche irren, ist genau dieser; nach ihrer Meinung beinhaltet die Religion nur manche Angelegenheiten in Bezug auf den Menschen. Die anderen Sachen befinden sich ausserhalb des Inhalts der Religion und ist freiwillig zu beachten. Dies ist ein grosser Fehler und dieser Fehler ist die Quelle der Abweichungen und Unruhen.

Der Mensch ist ein verwickeltes Wesen, das im Territorium Allahs lebt, ern"hrt durch die unz"hligen Gaben von Ihm und viele individuelle, famili"re und soziale Probleme hat. Er hat Probleme mit sich selbst, mit seiner Familie, seinen Nachbarn, seiner Gemeinde, seinem Staat und letzten Endes in Bezug auf das Materielle.

Wonach und nach welchem Massstab könnte der Mensch diese Probleme erledigen?
Die antwort auf diese Frage wird sicherlich in der Ordnung stehen, die unser Herr, der Schöpfer, an den Menschen, der in seinem Territorium lebt, hinabgeschickt hat und sie hat ohne Zweifel gestanden.

Man möge mittlerweile dies sehr genau wissen, dass die oberste Stellung und die höchste Ehre im ganzen Universum dem Menschen gew"hrleistet wurde. Die Stellung des Menschen liegt höher als die der Engel. Der Mensch ist Khalif; der Khalif Allahs. Das Amt des Khalifats wurde ihm zugeteilt. Auch die Engel haben diese Würde und das Khalifat des Menschen anerkannt und ihn durch Niederwerfungen gehuldigt. (Siehe Koran, Sura 2, Vers 30)

Alles aber alles steht dem Menschen zur Verfügung und zu Diensten. Der erhabene Herr gab dem Menschen, den Er als Sein eigener Khalif geschaffen hatte, alles, was er brauchen würde, (der heilige Koran, Sura 14, Vers 37; Sura 2, Vers 29; Sura 45, Vers 12) und hat ihn in schönster Gestalt unter den anderen Geschöpfen erschaffen (Sura 95, Vers 4). Der Khalif bedeutet, wenn man so sagen darf, den Stellvertreter, also den Regenten. Es ist nun richtig, dass der Mensch, insbesondere auf der Erde, der Khalif Allahs ist, also Sein Stellvertreter und Bevollm"chtigter.

Infolgedessen ist der Mensch nicht sein eigener Herr, sondern ein Stellvertreter. Er hat die von ihm zu verrichtenden Taten und zu vollbringenden Ausführungen nicht auf seinen eigenen Namen, sondern im Namen Allahs zu verrichten oder zu vollbringen und zwar entsprechend der Anweisung, die Allah erteilt hat und gem"ss der von dem Herrn auferlegten Ordnung. Das ist also der Ausdruck, dass der Mensch jedesmal, wenn er etwas unternehmen möchte, die Bismillah-Formel (d.h. Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Allbarmherzigen) ausspricht. Eines Tages wird der Jüngste Tag kommen und Allah wird den Menschen, den Er als Stellvertreter und Bevollm"chtigter erschaffen hatte, zur Rechenschaft ziehen und zwar entsprechend den Anweisungen und der Ordnung, die Er herabgesandt hat. Diejenigen, die ihre Rechnung gut begleichen werden, werden ihr Amt der Stellvertretung beibehalten und den höchsten Grad seines Amts erreichen und diejenien, die ihre Rechnung nicht begleichen können, werden ihres Amts des Khalifats enthoben und unter die allergemeinsten Menschen, d.h. in die Hölle hineingeworfen. Den unendlichen und unbeschr"nkten Inhalt der Religion (des Islams) kann man unter den folgenden vier Abschnitten zusammenfassen:



1) Glaubensdogmen,

2) Gottesdienstliche Handlungen,

3) Zivilrechtliche Angelegenheiten,

4) Strafrechtliche Angelegenheiten.





Glaubensdogmen:

Bei diesem Abschnitt der Religion handelt es sich um den Glauben. Auf die Fragen, woran wird der Mensch glauben dürfen und woran nicht, findet man hier Antworten; Er ordnet das Gesinnungssystem des Menschen und seinen Glaubensaufbau ein, richtet gleichzeitig systematisch ein und schützt dadurch sein Innenleben vor Anarchie. Die sechs Glaubensbedingungen befinden sich am Anfang dieses Abschnitts. Auf die Bücher über Glaubenslehre und islamische Theologie wird verwiesen.


Gottesdienstliche Handlungen:

Dieser Abschnitt der Religion behandelt an und für sich das Thema über die eigenen gottesdienstlichen Handlungen. Er reguliert unmittelbar die Beziehungen der Menschen zu Allah und legt ihnen eine Norm zugrunde. Er unterbindet in diesen Beziehungen jegliche Unschlüssigkeit und Unübersichtlichkeiten. Am Anfang dieses Abschnitts stehen die fünf S"ulen des Islams, worüber die Katechismusbücher (Religionsbücher) einen ausreichenden Wissensstoff abliefern.

Wir haben dabei den Ausdruck ®die eigene gottesdienstliche Handlung bzw. selbstst"ndige Anbetung!¯ verwendet. Denn jede Tat eines bewussten Muslims ist gerade eine Anbetung. Alldies bildet einen Teil dieser Taten, seine selbstst"ndigen Anbetungen und der andere Teil die mittelbaren Handlungen in Bezug auf die Anbetung.



Zivilrechtliche Angelegenheiten:
Dieser Abschnitt behandelt die gegenseitigen Beziehungen unter den Menschen. Denn der Mensch ist, wie oben ebenfalls erw"hnt wurde, ein verwickeltes vielseitiges Wesen und steht mit allen Sachen in Beziehung, z. B. mit dem Materiellen: Was darf er kaufen und was verkaufen, was darf er essen, was nicht, worüber darf er verfügen, worüber nicht? Er steht in Beziehung mit der Familie und Verwandten. Was für Rechte hat er diesen gegenüber und was für Verpflichtungen für diese Leute, wen darf er heiraten, wen darf er nicht, was bedeutet eine Ehe, wie f"ngt sie an und wie geht es mit der Ehe weiter?

Der Mensch hat Beziehungen zu seinen Nachbarn: Was für Rechte sind vorhanden unter den Nachbarn und was für nachbarschaftliche Interessen und Verantwortungen sollte der Mensch eigentlich haben?

Er steht mit seinem Staat in engster Beziehung: Was für Ansprüche darf er gegen den Staat erheben? Und was für Verpflichtungen hat er gegenüber dem Staat zu erfüllen? Wie wird ein Staat begründet, wer regiert den Staat und nach welchen Massen und Zielen?

Der Staat hat ebenfalls Beziehungen zu den anderen Staaten: Wie hat sich ein islamischer Staat gegenüber anderen Staaten zu verhalten und in welchen Massen und Schranken dürfen wohl die Beziehungen aufrechterhalten werden?

Den Abschnitt der Religion, der all diese Fragen bis in ihre Einzelheiten beantwortet, nennt man Beziehungslehre, also den Abschnitt über zivilrechtliche Angelegenheiten. In der islamischen Rechtswissenschaft belegt dieser Abschnitt einen weitr"umigen Platz, so dass man diesen Abschnitt als ®Islamisches Recht¯ bezeichnen kann.



Strafrechtliche Sachen:

Dieser Abschnitt des Islams behandelt die strafrechtlichen Angelegenheiten. Denn es könnten im Leben solche Menschen existieren, die mit den ihnen gebührenden Anteilen nicht zufrieden sind und deswegen die Rechte anderer Mitmenschen verletzen und infolgedessen die Ruhe der Menschen stören und erfüllen die auf sie entfallenden Verpflichtungen nicht.

Der Islam führt ein Paar Sanktionen und Strafen ein, um solche Leute zu bestrafen und die anderen zu ermahnen. Dieser Abschnitt der Religion, der diese Strafen untersucht, wird als ®der Teil der strafrechtlichen Angelegenheiten¯ bezeichnet, was man unter dem Namen ®Strafrecht¯ zusammenfassen kann. Im islamischen Recht nimmt dieser Abschnitt bis in die kleinsten Einzelheiten seinen Platz.

bis zum nächsten mal meine religionsbrüder

esselamü aleyküm
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