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  #1
Alt 23.04.2006, 13:24

 
sisterE - ait Kullanıcı Resmi (Avatar)
 
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unterdrückung der frau im islam?

Werden die Frauen im Islam unterdrückt?

Nein, im Gegenteil.
Der Islam hob die Stellung der Frau bereits vor 1400 Jahren an, indem er ihr das Scheidungsrecht, das Recht auf finanzielle Unabhängigkeit und Unterhalt, sowie das Recht, als ehrbare Frau erkannt zu werden (Hidschab), zubilligte, und dies zu einer Zeit, in der die Frauen in der übrigen Welt, Europa eingeschlossen, keine derartigen Rechte besaßen.

In Bezug auf ihre religiösen Handlungen ist die Frau dem Mann gleichgestellt (Qur'ãn 33:35).
Dies wird im Qur'ãn auch in 4:124 wie folgt erläutert:

"Diejenigen aber, die handeln, wie es recht ist - sei es Mann oder Frau - und dabei gläubig sind, werden ins Paradies eingehen und nicht im geringsten Unrecht erleiden."

Der Islam erlaubt der Frau, nach der Heirat ihren Mädchenamen zu behalten, ihr selbst verdientes Geld zu verwalten und es so auszugeben, wie sie es wünscht.
Er trägt dem Mann auf, die Frau in der Öffentlichkeit vor Belästigung zu beschützen.

Der Prophet Muhammed sagte zu den muslimischen Männern:

"Der Beste unter euch ist derjenige, welcher am besten zu seiner Familie ist."

Nicht der Islam, sondern einige muslimische Männer unterdrücken heutzutage ihre Frauen. Dies geschieht aufgrund ihrer kulturellen Angewohnheiten oder aus Unkenntnis über ihre eigene Religion.
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  #2
Alt 23.04.2006, 22:11

 
mawera - ait Kullanıcı Resmi (Avatar)
 
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A R O
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  #3
Alt 23.04.2006, 22:24
Müslümanlar el ele ,Filistin icin!

 
Salah ad-Din - ait Kullanıcı Resmi (Avatar)
 
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Vielen Dank Sistere. Es wäre vieleicht nicht schlecht wenn wir auf Deutsch die Rechte von Frau und Mann in der Ehe erläutern würden!
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  #4
Alt 23.04.2006, 23:18
el-Mübarek :)

 
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Danke sister abla....
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Kim benim veli kullarımdan birisine düşmanlık ederse, ben o kimseyi harp ilan eder; dostumun intikamını alırım.

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  #5
Alt 01.05.2006, 02:12

 
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Alıntı: Mesajı yazan Arkadaşımız Salah ad-Din
Vielen Dank Sistere. Es wäre vieleicht nicht schlecht wenn wir auf Deutsch die Rechte von Frau und Mann in der Ehe erläutern würden!

Dem Mann obliegt es, die Familie zu versorgen (Koran 4:34). Er ist vor Gott verantwortlich für das Wohlergehen seiner Familie. Eine Familie braucht Führung, so wie es auch in jedem Team jemanden geben muß, der letztendlich Entscheidungen fällt. Ein Ausspruch des Propheten (s) macht dies deutlich: "Die Vollkommenen im Glauben sind von den Gläubigen die Besten an Charakter und Benehmen, und die besten von euch sind die, die ihre Frauen am besten behandeln."

Der Frau obliegt es, ihren Mann zu beraten und zu unterstützen, um gemeinsame Entscheidungen zu fällen. Die Frau ist die Person, welche die Kinder empfängt, in sich trägt, gebiert, stillt und erzieht; sie trägt die Hauptverantwortung für das Wohl der Kinder. Dies ist ihre wichtigste Aufgabe. Allerdings bedeutet das keineswegs, dass die Erziehung der Kinder ausschließlich der Frau überlassen bleiben soll, genauso wenig wie sie ihren Mann in seiner Aufgabe als Familienoberhaupt auf sich alleine gestellt lassen darf.


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  #6
Alt 01.05.2006, 02:14

 
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Der Islam gibt der Frau bei der Eheschließung das Recht, selbst entscheiden zu können, wann und wen sie heiratet. Ohne die Einwilligung der Frau darf eine Ehe nicht geschlossen werden, und der Ehevertrag ist ungültig. Es ist eine weise Praxis unter Muslimen, die Familie in diese wichtige Entscheidung mit einzubeziehen. Sie gibt dem zukünftigen Ehepaar den nötigen Rückhalt und setzt sich in schwierigen Situationen für das Fortbestehen der Ehe ein. Anzumerken ist, dass die Frau das Recht auf Beibehaltung des Mädchennamens nach der Heirat hat.
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  #7
Alt 01.05.2006, 02:16

 
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Die Brautgabe (arab. al-mahr) ist keinesfalls mit einem Brautpreis gleichzusetzen, mit dem die Frau sozusagen erkauft würde. Sie wird nicht dem Vater der Braut, sondern der Braut selbst gegeben. In den meisten Fällen ist sie materieller Art, kann aber durchaus auch ideellen Wert besitzen. Der Islam gewährt der muslimischen Frau das Recht, von ihrem zukünftigen Ehemann diese sog. Brautgabe zu verlangen, deren Höhe sie selbst festlegen und über die sie frei verfügen kann (Koran 4:4). Dabei sollte die Frau natürlich die finanzielle Situation des Mannes berücksichtigen. Selbst im Falle einer Scheidung hat der Mann kein Recht darauf, die Brautgabe zurückzufordern (Koran 2:229).
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  #8
Alt 01.05.2006, 02:18

 
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Ehe und Familie sind im Islam besonders geschützt, weil sie als kleinste Einheiten der Gesellschaft das Fortbestehen der Gemeinschaft sichern. Eine funktionierende Ehe bedarf einer Lebensgrundlage und Lebenseinstellung, die beiden Partnern gemeinsam ist. Deshalb ist eine Ehe zwischen muslimischen Partnern in jedem Fall vorzuziehen. Aus einer Beziehung zwischen andersgläubigen Partnern mit unterschiedlichen Weltanschauungen können Schwierigkeiten erwachsen. Z.B. ist eine Einigung in Fragen einer religiösen Kindererziehung schwieriger zu finden. Auch kann ein nichtmuslimischer Ehemann seine Frau z.B. bei der Religionsausübung einschränken. Daher darf eine muslimische Frau keinen Angehörigen einer anderen Religion heiraten. (Koran 2:221)
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  #9
Alt 01.05.2006, 02:24

 
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Im Islam gibt es die Erlaubnis der Heirat von vier Frauen, die jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Dies verdeutlicht ein Koranvers: "..., so heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier; und wenn ihr fürchtet, nicht billig zu sein, so heiratet eine (...). So könnt ihr am ehesten Ungerechtigkeit vermeiden" (4:3). Die Forderung nach Gerechtigkeit und Gleichbehandlung aller Frauen ist also eine mit der Mehrehe eng verknüpfte Bedingung. Die praktische Umsetzung dieser Forderung von Seiten des Mannes wird sich wohl als äußerst schwierig erweisen (Koran 4:129). Dies hängt jedoch auch weitgehend von der Persönlichkeit des Mannes und der Frau(en) ab.
Durch die Mehrehe kann vor allem verwitweten oder geschiedenen Frauen eine Versorgung ermöglicht werden. Außerdem ist die Mehrehe, in der jede Frau die ihr zustehenden gleichen Rechte genießt, eine bessere Alternative zur Beziehung eines Mannes zu einer Geliebten, die keinerlei Rechte besitzt. Der Regelfall unter den Muslimen ist die Einehe, die eine menschliche Herausforderung für beide Ehepartner darstellt. Auch der Prophet, der den Muslimen als Vorbild dient, war mit seiner ersten Ehefrau 25 Jahre bis zu ihrem Tod allein verheiratet; und unter den Frauen, die er danach heiratete, war nur eine Jungfrau, die übrigen waren entweder verwitwet oder geschieden.
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  #10
Alt 01.05.2006, 02:26

 
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Die Scheidung ist das Verabscheuenswerteste unter den von Gott erlaubten Dingen und nur als letzter Ausweg zu betrachten. Eine Scheidung zu verhindern und eine Versöhnung der Ehepartner herbeizuführen, steht immer im Vordergrund. Deshalb wird im Falle eines Ehestreites aus der Familie des Mannes sowie aus der Familie der Frau jeweils ein Vermittler bestimmt, die versuchen sollten, zwischen den Ehepartnern zu schlichten (Koran 4:35). Grundsätzlich sieht der Islam die Möglichkeit der Scheidung für Mann und Frau vor. Im Koran wird ausführlichst dargelegt, wie die Scheidung im einzelnen erfolgt und wie die Zahlung des Unterhalts geregelt ist (2:226ff; 65:1ff).
Die Scheidungsprozedur kann sowohl durch den Mann als auch durch die Frau eingeleitet werden. Die nachfolgenden Mechanismen, die schließlich zur Scheidung führen, sind jedoch unterschiedlich. Bis zur endgültigen Scheidung leben die Ehepartner im gemeinsamen Haushalt zusammen. Diese Zeit soll dafür genutzt werden, zu einer Versöhnung zu finden und eine eventuelle Schwangerschaft bei der Frau festzustellen. Kommt es auch nach Ablauf dieses Zeitraumes zu keiner Einigung der Ehepartner, wird die Scheidung rechtskräftig.
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  #11
Alt 01.05.2006, 02:27

 
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Was geschieht im Falle einer Scheidung mit den Kindern? Diesbezüglich trifft der Koran nur Regelungen für Säuglinge. Diese sollen höchstens zwei Jahre lang von der Mutter gestillt werden. Für die anderen Kinder gilt nach der traditionellen Rechtswissenschaft: Die Mutter hat die Sorge bei Mädchen bis zur Pubertät oder bis zur Heirat, bei Jungen bis zum Alter von sieben Jahren oder bis zur Pubertät. Die gesetzliche Vertretung liegt jedoch beim Vater.
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  #12
Alt 01.05.2006, 02:29

 
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Hat eine muslimische Frau das Recht auf Bildung und Berufsausübung? Die Pflicht zur Bildung, d.h. das Streben nach Wissen gilt sowohl für den muslimischen Mann als auch die muslimische Frau. Ein Ausspruch des Propheten (s) lautet: "Das Streben nach Wissen ist eine Pflicht für jeden Muslim, Mann oder Frau." In der frühislamischen Zeit arbeiteten Frauen auf den verschiedensten Gebieten, manche zogen sogar mit in den Krieg, um dort die Verwundeten zu versorgen. Die erste Ehefrau des Propheten (s), Khadidscha, war eine angesehene Geschäftsfrau in Mekka, die Handelskarawanen unterhielt. Die Frau kann über ihr selbst verdientes Geld eigenständig und frei verfügen und ist nicht verpflichtet, davon etwas zum Familienunterhalt beizusteuern. Denn gemäß der Aufgabenverteilung in der Familie ist der Mann alleine verpflichtet, für die Familie zu sorgen . Die Tatsache, dass vielen muslimischen Mädchen eine weiterführende Ausbildung verwehrt wird, ist nicht auf den Islam zurückzuführen, sondern auf Traditionen.
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  #13
Alt 01.05.2006, 02:30

 
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Im Koran heißt es: "Den Männern steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu, und ebenfalls den Frauen steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu, ob es wenig oder viel sei." (4:7) Grundlage für die unterschiedliche Behandlung der Frau in Erbangelegenheiten bildet der Koranvers 4:11: "Auf eines männlichen Geschlechts kommt bei der Erbteilung gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts." Dass die Frau "nur" die Hälfte des Anteils des Mannes bekommt, lässt sich damit erklären, dass der Mann allein dazu verpflichtet ist, für den Unterhalt der Familie aufzukommen (Koran 4:34); die Frau hingegen kann über ihren Erbanteil frei verfügen, ohne daß der Mann oder andere Familienangehörige einen Anspruch darauf erheben können
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  #14
Alt 06.06.2006, 00:04
ya Hay

 
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danke
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Ya Rab ! Şu iman topluluğunu helak edersen yeryüzünde sana ibadet edecek kimse kalmaz !

Konu Bahadır tarafından (18.06.2006 Saat 03:51 ) değiştirilmiştir.
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  #15
Alt 06.06.2006, 01:18
Müslümanlar el ele ,Filistin icin!

 
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Darf ein Muslime seiner Frau mehr rechte zuteilen als das der Islam es erlaubt?

Also ich bin der Meinung das die in Deutschland lebenden Muslimischen Frauen mehr Rechte und Freiheiten geniessen als das der Islam es zulässt! In die Details möchte ich nicht gehen es langt wenn jeder sein eigenes Gewissen abfrägt.
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  #16
Alt 08.06.2006, 16:28

 
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Darf ein Muslime seiner Frau mehr rechte zuteilen als das der Islam es erlaubt?

Also ich bin der Meinung das die in Deutschland lebenden Muslimischen Frauen mehr Rechte und Freiheiten geniessen als das der Islam es zulässt! In die Details möchte ich nicht gehen es langt wenn jeder sein eigenes Gewissen abfrägt.
kann aber nichts dazu sagen...wenn du nicht in die details gehst...
was genau ist zuviel...und schafft es wirklich jeder mann den kuran und die hadithe als massstab zu nehmen...
und darf man von seiner frau das erwarten was man selbst nicht schafft/macht?... (generelle fragen die mir nach deiner antwort einfielen)
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