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| A R O
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| Der Islam gibt der Frau bei der Eheschließung das Recht, selbst entscheiden zu können, wann und wen sie heiratet. Ohne die Einwilligung der Frau darf eine Ehe nicht geschlossen werden, und der Ehevertrag ist ungültig. Es ist eine weise Praxis unter Muslimen, die Familie in diese wichtige Entscheidung mit einzubeziehen. Sie gibt dem zukünftigen Ehepaar den nötigen Rückhalt und setzt sich in schwierigen Situationen für das Fortbestehen der Ehe ein. Anzumerken ist, dass die Frau das Recht auf Beibehaltung des Mädchennamens nach der Heirat hat.
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| Die Brautgabe (arab. al-mahr) ist keinesfalls mit einem Brautpreis gleichzusetzen, mit dem die Frau sozusagen erkauft würde. Sie wird nicht dem Vater der Braut, sondern der Braut selbst gegeben. In den meisten Fällen ist sie materieller Art, kann aber durchaus auch ideellen Wert besitzen. Der Islam gewährt der muslimischen Frau das Recht, von ihrem zukünftigen Ehemann diese sog. Brautgabe zu verlangen, deren Höhe sie selbst festlegen und über die sie frei verfügen kann (Koran 4:4). Dabei sollte die Frau natürlich die finanzielle Situation des Mannes berücksichtigen. Selbst im Falle einer Scheidung hat der Mann kein Recht darauf, die Brautgabe zurückzufordern (Koran 2:229).
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| Ehe und Familie sind im Islam besonders geschützt, weil sie als kleinste Einheiten der Gesellschaft das Fortbestehen der Gemeinschaft sichern. Eine funktionierende Ehe bedarf einer Lebensgrundlage und Lebenseinstellung, die beiden Partnern gemeinsam ist. Deshalb ist eine Ehe zwischen muslimischen Partnern in jedem Fall vorzuziehen. Aus einer Beziehung zwischen andersgläubigen Partnern mit unterschiedlichen Weltanschauungen können Schwierigkeiten erwachsen. Z.B. ist eine Einigung in Fragen einer religiösen Kindererziehung schwieriger zu finden. Auch kann ein nichtmuslimischer Ehemann seine Frau z.B. bei der Religionsausübung einschränken. Daher darf eine muslimische Frau keinen Angehörigen einer anderen Religion heiraten. (Koran 2:221)
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| Im Islam gibt es die Erlaubnis der Heirat von vier Frauen, die jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Dies verdeutlicht ein Koranvers: "..., so heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier; und wenn ihr fürchtet, nicht billig zu sein, so heiratet eine (...). So könnt ihr am ehesten Ungerechtigkeit vermeiden" (4:3). Die Forderung nach Gerechtigkeit und Gleichbehandlung aller Frauen ist also eine mit der Mehrehe eng verknüpfte Bedingung. Die praktische Umsetzung dieser Forderung von Seiten des Mannes wird sich wohl als äußerst schwierig erweisen (Koran 4:129). Dies hängt jedoch auch weitgehend von der Persönlichkeit des Mannes und der Frau(en) ab. Durch die Mehrehe kann vor allem verwitweten oder geschiedenen Frauen eine Versorgung ermöglicht werden. Außerdem ist die Mehrehe, in der jede Frau die ihr zustehenden gleichen Rechte genießt, eine bessere Alternative zur Beziehung eines Mannes zu einer Geliebten, die keinerlei Rechte besitzt. Der Regelfall unter den Muslimen ist die Einehe, die eine menschliche Herausforderung für beide Ehepartner darstellt. Auch der Prophet, der den Muslimen als Vorbild dient, war mit seiner ersten Ehefrau 25 Jahre bis zu ihrem Tod allein verheiratet; und unter den Frauen, die er danach heiratete, war nur eine Jungfrau, die übrigen waren entweder verwitwet oder geschieden.
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| Die Scheidung ist das Verabscheuenswerteste unter den von Gott erlaubten Dingen und nur als letzter Ausweg zu betrachten. Eine Scheidung zu verhindern und eine Versöhnung der Ehepartner herbeizuführen, steht immer im Vordergrund. Deshalb wird im Falle eines Ehestreites aus der Familie des Mannes sowie aus der Familie der Frau jeweils ein Vermittler bestimmt, die versuchen sollten, zwischen den Ehepartnern zu schlichten (Koran 4:35). Grundsätzlich sieht der Islam die Möglichkeit der Scheidung für Mann und Frau vor. Im Koran wird ausführlichst dargelegt, wie die Scheidung im einzelnen erfolgt und wie die Zahlung des Unterhalts geregelt ist (2:226ff; 65:1ff). Die Scheidungsprozedur kann sowohl durch den Mann als auch durch die Frau eingeleitet werden. Die nachfolgenden Mechanismen, die schließlich zur Scheidung führen, sind jedoch unterschiedlich. Bis zur endgültigen Scheidung leben die Ehepartner im gemeinsamen Haushalt zusammen. Diese Zeit soll dafür genutzt werden, zu einer Versöhnung zu finden und eine eventuelle Schwangerschaft bei der Frau festzustellen. Kommt es auch nach Ablauf dieses Zeitraumes zu keiner Einigung der Ehepartner, wird die Scheidung rechtskräftig.
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| Was geschieht im Falle einer Scheidung mit den Kindern? Diesbezüglich trifft der Koran nur Regelungen für Säuglinge. Diese sollen höchstens zwei Jahre lang von der Mutter gestillt werden. Für die anderen Kinder gilt nach der traditionellen Rechtswissenschaft: Die Mutter hat die Sorge bei Mädchen bis zur Pubertät oder bis zur Heirat, bei Jungen bis zum Alter von sieben Jahren oder bis zur Pubertät. Die gesetzliche Vertretung liegt jedoch beim Vater.
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| Hat eine muslimische Frau das Recht auf Bildung und Berufsausübung? Die Pflicht zur Bildung, d.h. das Streben nach Wissen gilt sowohl für den muslimischen Mann als auch die muslimische Frau. Ein Ausspruch des Propheten (s) lautet: "Das Streben nach Wissen ist eine Pflicht für jeden Muslim, Mann oder Frau." In der frühislamischen Zeit arbeiteten Frauen auf den verschiedensten Gebieten, manche zogen sogar mit in den Krieg, um dort die Verwundeten zu versorgen. Die erste Ehefrau des Propheten (s), Khadidscha, war eine angesehene Geschäftsfrau in Mekka, die Handelskarawanen unterhielt. Die Frau kann über ihr selbst verdientes Geld eigenständig und frei verfügen und ist nicht verpflichtet, davon etwas zum Familienunterhalt beizusteuern. Denn gemäß der Aufgabenverteilung in der Familie ist der Mann alleine verpflichtet, für die Familie zu sorgen . Die Tatsache, dass vielen muslimischen Mädchen eine weiterführende Ausbildung verwehrt wird, ist nicht auf den Islam zurückzuführen, sondern auf Traditionen.
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| Im Koran heißt es: "Den Männern steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu, und ebenfalls den Frauen steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu, ob es wenig oder viel sei." (4:7) Grundlage für die unterschiedliche Behandlung der Frau in Erbangelegenheiten bildet der Koranvers 4:11: "Auf eines männlichen Geschlechts kommt bei der Erbteilung gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts." Dass die Frau "nur" die Hälfte des Anteils des Mannes bekommt, lässt sich damit erklären, dass der Mann allein dazu verpflichtet ist, für den Unterhalt der Familie aufzukommen (Koran 4:34); die Frau hingegen kann über ihren Erbanteil frei verfügen, ohne daß der Mann oder andere Familienangehörige einen Anspruch darauf erheben können
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| ya Hay ![]() ![]() ![]() ![]() Üyelik tarihi: 29.08.2004 Yaş: 36
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| danke
__________________ Ya Rab ! Şu iman topluluğunu helak edersen yeryüzünde sana ibadet edecek kimse kalmaz ! Konu Bahadır tarafından (18.06.2006 Saat 03:51 ) değiştirilmiştir. |
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| Müslümanlar el ele ,Filistin icin! ![]() ![]() ![]() Üyelik tarihi: 22.08.2003 Yaş: 35
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| Darf ein Muslime seiner Frau mehr rechte zuteilen als das der Islam es erlaubt? Also ich bin der Meinung das die in Deutschland lebenden Muslimischen Frauen mehr Rechte und Freiheiten geniessen als das der Islam es zulässt! In die Details möchte ich nicht gehen es langt wenn jeder sein eigenes Gewissen abfrägt.
__________________ Particilik, Müslümanlari Parti Parti bölmekdedir! Hepiniz birden Allah'ın ipine (İslâm'a) sarılın, asla ayrılmayın, (Âli İmrân, 3/103) |
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was genau ist zuviel...und schafft es wirklich jeder mann den kuran und die hadithe als massstab zu nehmen... und darf man von seiner frau das erwarten was man selbst nicht schafft/macht?... (generelle fragen die mir nach deiner antwort einfielen)
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