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  #1
Alt 15.02.2007, 15:24

 
Üyelik tarihi: 13.02.2007
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Islamische Sitte-1

E’üsü billâchi mineschschejtânirradschim,[1]
Bismillachirrachmanirrachim.[2]

Der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, teilte mit: “Wenn Zwietracht unter meiner Gemeinschaft verbreitet ist, erwirbt jeder, der die Vorschrift meiner Sunna einhält, den Verdienst von hundert Märtyrern.” Gelehrte, die einer der vier Rechtschulen angehören, werden (Gelehrte der Sunna) genannt. Der Führer der Gelehrten der Sunna ist Imam-› a’sam Ebu Hanife. Diese Gelehrten haben niedergeschrieben, was sie von den Gefährten des heiligen Propheten gelernt haben. Die Gefährten des heiligen Propheten lehrten sie, was sie von dem heiligen Propheten gelernt hatten.

Heute gibt es auf der Welt drei verschiedene Gruppen von Menschen:

1– Die Ungläubigen. Sie bekennen sich nicht zum Islam, so wie auch die Juden und Christen.

2– Die Muslimen, die Anhänger der Sunna sind. In jedem Land gibt es diese Muslimen und sie verbreiten sich ständig.

3– Die Heuchler. Sie behaupten Muslimen zu sein, doch entspricht ihr Glaube und ihre Anbetungen nicht der Sunna. Sie sind keine wahren Muslimen, so wie auch die Schiiten und die Wahhabiten.
___________________

[1] Ich nehme Zuflucht zu ALLAH, dem Erhabenen vor dem Satan, der SEINE Gnade verlor und im Dies- und Jenseits zu Grunde ging, indem er den Zorn des Himmels auf sich geladen hatte.
[2] Im Namen ALLAHs, des Erbarmers, des Allbarmherzigen.



ZUR EINRICHTUNG DES BUCHES

Die religiösen Ausdrücke in diesem Buch sind in der deutschen Sprache angegeben. Um den Lesern zu ermöglichen, islamische Bezeichnungen zu lernen, ist ein Glossar dargestellt. Es würde geschätzt, bei religiösen Ausdrücken im Glossar nachzuschlagen. Die islamischen Bezeichnungen, wofür es keine deutsche Ausdrücke gibt, sind als Original verwendet, und im Text oder im Glossar erklärt worden. Es ist zu empfehlen, bei islamischen Bezeichnungen die Buchstabe S mit dem Zeichen (-) als stimmlose “s” (Z.B.: Souvenir; Salât), die Vokalen mit dem Zeichen (^) &127;lang (Z.B.: Mewlânâ), die Doppelkonsonanten (außer “ss” ohne Zeichen) einzeln (Z.B.: Muhammed: Muham-med), den Buchstaben “h” in der Wortmitte und am Ende wie zum Anfang (Z.B.: Allah) auszusprechen.

Den Buchstaben “ý” gibt es nicht im deutschen Alphabet. Er sollte wie der zweite Vokal im englischen Wort “mirror” ausgesprochen werden; z.b. Imam-ý Asam Ebu Hanife.

Neben dem Glossar sind auf die Zeitrechnung der Gebete, die beim Verrichten zu rezitierende Gebete, die islamischen Wissenschaften, die Gelehrtheitsstufen, Gattungen der islamischen Gelehrten und die Grußgebete bzw. die rituellen Wünsche und Verehrungsäußerungen hingewiesen.

Es würde geschätzt, dieses Buch in Orginal, oder in irgendeiner Fremdsprache übersetzt, zu reproduzieren. Wir wären immer dankbar, wenn man solch eine gute Tat vollbringen würde. Mögen diese Wohltäter im Dies- und Jenseits glücklich werden! Es wird gebeten, beim Druck möglichst beste Papierqualität zu beachten und eventuelle Druckfehler besonders bei islamischen Ausdrücken zu beseitigen.

ANMERKUNG: Die Missionare bemühen sich um das Christentum zu verbreiten, die Juden verbreiten die falschen Worte der Rabbiner, der Hakikat Verlag, in Istanbul, bemüht sich um den Islam zu verbreiten und der Eifer der Freimauerer ist es, die Religionen zu vernichten. Diejenigen, die Verstand und Wissen besitzen und gerecht sind, werden erkennen welche von diesen der Wahrheit entspricht und sich für ihre Verbreitung einsetzen. Somit werden sie zum Anlass des Glückes aller Menschen. Dies ist der wertvollste und nützlichste Dienst für die Menschheit.

1998 1376 1419
n. Chr. n. Hed. Mondjahr n.Hed



VORWORT

Jeder zu unserer Zeit, der zur Feder greift, glaubt ein islamischer Gelehrter zu sein und schreibt alles, was ihm einfällt, da er keine Ahnung von den islamischen Wissenschaften hat. Die Redner, die redselig sind, halten Reden, die auf ihren Phantasievorstellungen und Vermutungen basieren. Wenn die Jugend heute ihre heilige Religion, die Erbschaft ihrer heroischen Vorfahren kennen lernen will, ist sie auf erfundene Auslegungen des heiligen Korans und auf zusammengestellte angebliche islamische Geschichts- bzw. Religionsbücher und Zeitschriften angewiesen, die von Feinden des Islams in englischen, jüdischen und in anderen Sprachen mit Hassgefühlen verfasst und ins türkische übersetzt worden sind. Ferner ist die Jugend gezwungen, Bücher, Zeitschriften und Zeitungen zu lesen, die von Heuchlern bzw. Unwissenden erschienen sind und daher keine Beziehung zur Religion haben. Jedoch sind in unserer Religion viele große Gelehrten herangebildet, die den Propheten der Kinder Israel gleichstehen. Sie haben hunderttausende von Büchern verfasst, die überall auf der Welt den Islam bekannt machen. Die wahre islamische Lebensweise heißt der Weg der Anhänger der Sunna. Wer hierüber ausführliche Kenntnisse bezitzen will, dem empfehlen wir das Buch Se’âdet-i Ebedijje (Der Weg zum ewigen Glück). Dieses Buch ist türkisch. Jedoch ist es ins Englische übersetzt. Um unsere Glaubensgenossen und gläubige Kinder davor zu schützen, den Islam falsch zu verstehen, indem sie vergoldete und vergiftete Bücher und Zeitschriften lesen, die eins nach dem andern erscheinen, haben wir es für nötig erachtet, das Buch “Ejjüchelweled” von St. Sülejman bin Dschesâ, zu verlegen. Dieses Buch, das eine Zusammenstellung aus den Büchern der großen islamischen Gelehrten der Rechtsschule Hanefî ist, nannte er Ejjüchelweled, d.h. “O mein Kind!” Es gibt ein anderes Buch namens “Ejjüchelweled” von St. Imam-i Gasalî, Friede sei mit ihm. Dieses Buch wurde von Mustafâ Âli Effendi, Friede sei mit ihm, einem der islamischen Gelehrten übersetzt und Tuchfet üs-sulehâ (Eigenschaften der Rechtschaffenen) genannt. Danach wurde es von Hâdimî Effendi, Friede sei mit ihm, erläutert. Hier haben wir das Originalbuch zum Teil übersetzt.

Dem Buch von St. Sülejman bin Dschesâ, das 960 (1552 n. Chr.) gedruckt wurde, haben wir aus anderen Büchern die betreffenden Erläuterungen hinzugefügt, um den Lesern zu ermöglichen, es besser zu verstehen. Diese Erläuterungen sind in eckigen Klammern [ ] gesetzt.

Mögen die Leser, denen zuteil geworden ist, dieses Buch zu lesen, Nutzen aus der Geistigkeit der hiermit erwähnten Gelehrten ziehen
che
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  #2
Alt 15.02.2007, 15:25

 
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Elhamdü lillachi Rabbil âlemin. Wessalâtü wesselâmü alâ Ressûlinâ Muchammedin we âlichi we sachbichi edschma-in.

1 — O mein Kind! Ich habe dir dreihundertsechzig heilige Hadithe, heilige Erklärungen des Propheten, vierundvierzig Mitteilungen und sieben Bedingungen, fünf unentbehrliche, sieben notwendige, vierzehn erforderliche und fünfundzwanzig empfohlene Vorschriften des Gebetes, der Grundlage unserer Religion, und vierzehn Verderbnisse des Gebetes von den Büchern der Gelehrten der Rechtsschule Hanefî zusammengefasst, damit du diese beachtest und dadurch vergeben werdest!

2 — O mein Kind! Wisse, das ich tausendneunzig Sitten für dich und andere gläubige Kinder zusammengefasst habe. Wenn du diese erfüllst, genügen sie dir. Aber wenn du sie vernachlässigst, geratest du in bittere Not und Schandtat im Dies- und in Qual im Jenseits.

Wenn du diese ausführst und deinen Glaubengenossen empfiehlst, wird es dir nützlich. Sie werden um deine Vergebung beten. Dadurch möge ALLAH, der Erhabene, ihr Gebet aufnehmen. Denn ein Diener, wird durch das Gebet eines anderen, vergeben.

3 — O mein Kind! Damit alle Anbetungen [bzw. Gebetsverrichten] eines Menschen gelten, muss er das Glauben der Anhänger der Sunna haben, Menschen- bzw. Tierrechte beachten und seine Anbetungen sollen richtig sein. Die in dem Buch Sewâdschir (Ablehnen der Bosheiten) auf Seite 231 erwähnten heiligen Hadithe besagen: O Sa’d! Damit dein Gebet gilt, sollst du erlaubtes essen! Vierzigtägige Anbetungen desjenigen, der ein bisschen Unerlaubtes gegessen hat, gelten nicht. Das Gebet, das mit einem Hemd verrichtet wird, welches auf ungerechte Weise erworben wurde, ist nicht gültig. Die Anbetungen derer, die ungerecht erworbene Kleidung tragen, lässt ALLAH, der Erhabene, Sich nicht gefallen. [Dass das “Tscharschaf” genantes schwarzes Straßenkleid nicht hierfür erwähnte Kleidung ist, zeigen diese heiligen Hadithe.] Das Gebet in der Kleidung in der Preislage zu zehn Pfund, dessen Zehntel ungerecht erworben ist, gilt nicht. Von denjenigen, die die Nichtmuslimen ungerecht handeln, werde ich am Tage des Jüngsten Gerichtes deren Rechte selbst verlangen. Das Bittgebet des Unterdrückten wird nicht abgelehnt, selbst wenn er ungläubig ist. [O Muslim! Wenn du möchtest, dass deine Gebete erhört werden, sollst du nirgendswo verräterisch handeln, listig vorgehen, deinem Arbeiter sein Geld vorenthalten, Sozialeinrichtungen schaden! Du sollst den Mietpreis rechtzeitig aus- bzw. deine Schuld zurückzahlen! Du sollst nicht gegen das Gesetz verstoßen! Du sollst den Vorgesetzten gehorchen! Du sollst die Steuer rechtzeitig auszahlen! Du sollst diese Verpflichtungen auch in nicht-islamischen Ländern erfüllen! Du sollst keine Unruhen hervorrufen! Die Zwietracht ist streng verboten und verursacht das Unglück! Du sollst mit deiner islamischen Sittsamkeit Vorbild für alle sein. Ein wahrer Moslem gehorcht dem Islam, begeht keine Sünde, befolgt die Gesetze, wird nicht straffällig und schadet keinem Geschöpf. Niemals vergißt er diese heiligen Hadithe: Der beste der Menschen ist jener, der den Menschen hilft. Der Vorzüglichere im Glauben unter euch ist jener, der die vorzüglichere Sittsamkeit unter euch besitzt.

Ein Vers lautet :

Besser ist eine Lüge,
die eine Zwietracht hindert,
als eine Wahrheit, welche
eine Zwietracht verursacht.
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  #3
Alt 15.02.2007, 15:26

 
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DIE RITUELLE WASCHUNG

4 — O mein Kind! Erfülle rituelle Waschung auf einem reinen Platz. Der heilige Prophet hat gebietet: (Erfüllt die rituelle Waschung nicht im Abort! Denn für jeden Tropfen des Wassers der rituellen Waschung wird man den Verdienst eines einjährigen freiwilligen Gebetes erwerben). Eine andere heilige Hadith berichtet: (Wenn ihr rituelle Waschung im Abort erfüllt, dann habt ihr den inneren Zweifel). Der heilige Prophet teilte mit: (Für den, der im Namen ALLAH’s des Erhabenen anfängt, eine rituelle Waschung zu erfüllen, schreiben die Engel Schreibengel von Anfang bis Ende der rituellen Waschung, Verdienst ein).

Einer der Gefährten des heiligen Propheten fragte Ihn, den Führer der Propheten:

“O Prophet ALLAH’s, des Erhabenen! Wollen Sie mir etwas über den Vorteil der rituellen Waschung erklären?”

Der helige Prophet, Friede sei mit Ihm erklärte: (Wenn ein Anhänger meiner Gemeinschaft bei der rituellen Waschung seine Hand im Namen ALLAH’s, des Erhabenen wäscht, wird ihm all die Sünden vergeben, die er mit seiner Hand begangen hat. Während er seinen Mund und sein Gesicht und seine anderen Organe wäscht, werden ihm alle Sünden vergeben).

Ihm werden alle Sünden vergeben, während er die anderen Organe wäscht. Nur die Menschen- und Tierrechte sind Ausnahmen. Man wird niemals vergeben, solange man die Rechte, sei es Mensch oder Tier, ihren Besitzern nicht übergibt.

Als St. Moses den Heligen Berg Sinai bestieg, sah er unterwegs einen Mann, der stöhnend weinte und ALLAH, dem Erhabenen, anbetete. Als St. Moses um die Vergebung dieses Mannes bat, erhielt er eine Offenbarung von ALLAH, dem Erbabenen: (O Moses! Ich nehme das Gebet und Bittgebet von diesem Mann nicht an. Denn, das Kleid, das er trägt, ist mit unehrlich erworbenem Geld gekauft).

5 — O mein Kind! Der Muslim ist verpflichtet, seine Eltern, Nachbarn, Lehrer, Freunde, Beamte und Gesetze zu beachten, mit Jüngeren und mit Tieren Mitleid zu haben, alle Menschen zu helfen, in welcher Religion bzw. Rasse sie auch seien, selbst den Ungläubigen, die in nichtislamischen Ländern sind, niemals zu schaden, alle religiösen Vorschriften zu erfüllen, nicht verräterisch zu handeln, seine Schulden rechtzeitig zu zahlen, sich zu bestreben, sowohl das Glück im Dies - als auch Jenseits zu erlangen. Er vergibt denjenigen, die ihm geschadet haben, und hilft ihnen. Er gibt besonders acht, keine Unruhen hervorzurufen. Ein Land, deren Bürger solch eine islamische Sittsamkeit besitzen, erlebt den besten Aufschwung und gewinnt die Sympatie und den Vertrauen der ganzen Welt. Seine Bürger erlangen das Glück im Dies- und Jenseits.

DIE UNENTBEHRLICHEN VORSCHRIFTEN DER RITUELLEN WASCHUNG

6 — Die vier unentbehrliche Vorschriften der rituellen waschung sind:

Die Erste ist, das Gesicht einmal zu waschen.

Die Zweite ist, beide Hände einschliesslich Elbogen einmal zu waschen.

Die Dritte ist, ein Viertel Teil des Kopfes mit der Hand nass abzureiben.

Die Vierte ist, die Füße einschliesslich Knöchel einmal zu waschen.

Wenn man eine von diesen nicht ausführt, gilt die rituelle Waschung nicht. Sei es absichtlich oder aus Versehen, ist die rituelle Waschung nicht gültig.

DIE ERFORDERLICHEN VORSCHRIFTEN DER RITUELLEN WASCHUNG

7 — Die zehn erforderlichen Vorschriften der rituellen Waschung sind :

Die Erste ist, vor Beginn der rituellen Waschung “Bismillâchirrahmanirrachim” auszusprechen.

Die Zweite ist, eine Kanne mit Wasser zur rituellen Waschung zu füllen.

Die Dritte ist, mit einem Stab aus dem Zahnbürstenbaum die Zähne zu bürsten.

Die Vierte ist, den inneren Teil des Mundes abzuspülen.

Die Fünfte ist, mit Wasser schnupfend, die Nase zu reinigen.

Die Sechste ist, den ganzen Kopf nass abzureiben.

Die Siebente ist, zwischen die Finger, die Zehen und den Bart nass abzureiben.

Die Achte ist, noch einmal den Bart zu waschen.

Die Neunte ist, nach der Reinigung bei dem Stuhlgang mit einem Tuch sich abzutrocknen.

Die Zehnte ist, nach dem Stuhlgang mit Wasser oder mit einem Tuch oder mit einem Stein sich zu reinigen.

DIE EMPFOHLENEN VORSCHRIFTEN DER RITUELLEN WASCHUNG

8 — Die sechs empfohlenen Vorschriften der rituellen Waschung sind:

Die Erste ist, den Vorsatz für die rituelle Waschung zu haben.

Die Zweite ist, die Organe der Reihe nach zu waschen.

Die Dritte ist, mit dem Rechten zu beginnen.

Die Vierte ist, den Nacken nass abzureiben.

Die Fünfte ist, erst den Kopf, dann die Ohren und zuletzt den Nacken ununterbrochen nass abzureiben.

Die Sechste ist, am Anfang und am Ende der rituellen Waschung Gebet auszusprechen.

DIE SITTEN DER RITUELLEN WASCHUNG

9 — Die sechs Sitten der ritullen Waschung sind:

Die Erste ist, beim Waschen jedes Organs Gebet oder Glaubensbekenntnis auszusprechen.

Die Zweite ist, mit der rechten Hand Wasser in den Mund zu geben.

Die Dritte ist, mit der linken Hand sich zu schneuzen.

Die Vierte ist, nach dem Stuhlgang die schändlichen Körperteile sofort zu verhüllen.

Die Fünfte ist, nicht gegen die Heiligen Moschee, Kaaba, beim Stuhlgang vorwärtig oder rückwärtig zu sitzen.

Die Sechste ist nicht gegen den Mond und die Sonne beim Stuhlgang vorwärtig oder rückwärtig zu sitzen.

DIE ANDEREN SITTEN DER RITUELLEN WASCHUNG

10 — Die sechs anderen Sitten der rituellen Waschung sind:

Die Erste ist, den Nacken mit den Rücken der beiden Hände nass abzureiben.

Die Zweite ist, zwischen die Zehen mit dem kleinen Finger der linken Hand zu waschen.

Die Dritte ist, beim Waschen eines jeden Organs bestimmte Gebete auszusprechen.

Die Vierte ist, nach der Reinigung beim Stuhlgang ein bisschen Wasser in die Unterhose zu spritzen.

Die Fünfte ist, nach der Reinigung beim Stuhlgang das Geschlechtsorgan von dem Urin ganz zu reinigen. Das wird Isstibra genannt.

Die Sechste ist, nach der Reinigung beim Stuhlgang die Hände zu waschen.

DIE UNERWÜNSCHTEN HANDLUNGEN DER RITUELLEN WASCHUNG

Die sechs unerwünschten Handlungen der rituellen Waschung sind:

Die Erste ist, sich bespritzend mit Wasser das Gesicht zu waschen.

Die Zweite ist, ins Wasser zu schneuzen.

Die Dritte ist, ohne Entschuldigung mit der linken Hand Wasser in den Mund und in die Nase zu geben und mit der rechten sich zu schneuzen.

Die Vierte ist, bei der rituellen Waschung schändliche Körperteile zu enthüllen:

Die Fünfte ist, ohne Entschuldigung beim Stuhlgang sich mit der rechten Hand zu reinigen.

Die Sechste ist, auf Wasser, unter einem Baum oder am Rande eines Tümpels und eines Weges auf Stuhlgang zu gehen und zu harnen.

DIE VERDERBNISSE DER RITUELLEN WASCHUNG

11 — Die sechs Verderbnisse der rituellen Waschung sind:

Die Erste ist, alle Dinge die aus dem Körper herauskommen verderben die rituelle Waschung. Aber, sich schneuzen, spucken, Tränen ohne Schmerzen, die aus Ohr herauskommende Flüssigkeit, wenn sie kein Eiter ist, verderben die rituelle Waschung nicht.

Die Zweite ist, sich aus vollem Halse zu erbrechen.

Die Dritte ist, sich mit dem Rücken an etwas lehnend zu schlafen.

Die Vierte ist, beim Gebetsverrichten laut zu lachen.

Die Fünfte ist, ohnmächtig, wahnsinnig oder berauscht zu werden.

Die Sechste ist, eine Übeltat zu begehen oder ein Wort auszusprechen, was das Unglauben verursacht.

ALLAH, der Erhabene, behüte uns davor!

All diese verderben die rituelle Waschung.

DIE RITUELLE GANZWASCHUNG

12 — O mein Kind! Es ist allen Gläubigen, seien sie Männer oder Frauen, vorgeschrieben, die rituelle Ganzwaschung kennenzulernen.

DIE UNENTBEHRLICHEN VORSCHRIFTEN DER RITUELLEN GANZWASCHUNG

13 — Die drei unentbehrlichen Vorschriften der rituellen Ganzwaschung sind:

Die Erste ist, den Mund auszuspülen. Selbst wenn ein sehr kleiner Teil im Mund oder auf den Zähnen nicht nass wird, gilt die rituelle Ganzwaschung nicht.

Die Zweite ist, Wasser in die Nase zu geben.

Die Dritte ist, den ganzen Körper waschend zu reinigen.

DIE ERFORDERLICHEN VORSCHRIFTEN DER RITUELLEN GANZWASCHUNG

Die sechs erforderlichen Vorschriften der rituellen Ganzwaschung sind:

Die Erste ist, zuerst die Hände zu waschen.

Die Zweite ist, Geschlechtsorgane zu waschen.

Die Dritte ist, den ganzen Körper zu waschen.

Die vierte ist, vor der rituellen Ganzwaschung die rituelle Waschung vorzunehmen.

Die Fünfte ist, den ganzen Körper dreimal zu waschen.

Die Sechste ist, nach der Ganzwaschung des Körpers die Füße zu waschen.

DIE GRÜNDE DER RITUELLEN GANZWASCHUNG

14 — Zwei Gründe der rituellen Ganzwaschung sind:

Die Erste ist aus dem wahren Grund. Wenn Frau und Mann beim Geschlechtsverkehr oder aus irgend einem Grund, wachsam oder schlafend, durch Samenerguss bzw. Geschlechtsflüssigkeit befleckt sind.

Die Zweite ist aus wahrscheinlichen Gründen. Wenn man aufwacht und eine Nässe an seiner Unterhose findet, soll man sich als Maßregel waschen, wenn man davon nicht ganz sicher ist, ob es Samenerguss bzw. Geschlechtsflüssigkeit ist oder nicht.

DIE RITUELLE GANZWASCHUNG ALS ERFORDERLICHE VORSCHRIFT

15 — Bei der Rechtsschule Hanefi gibt es vier Arten der rituellen Ganzwaschung als erforderliche Vorschrift:

1) Die rituelle Ganzwaschung fürs Freitagsgebet.

2) Die rituelle Ganzwaschung fürs Festgebet.

3) Die rituelle Ganzwaschung am Tage vor dem Fest bei Arafat auf der Wallfahrt.

4) Man erfüllt die rituelle Ganzwaschung, bevor man auf der Wallfahrt Ichram, den Pilgermantel, anzieht.

VON DEN LEDERSOCKEN

16 — O mein Kind! Wenn du rituelle Waschung erfüllt hast und deine Ledersocken nass abreiben willst, so sollst du beide Hände nass machen und mit Fingern von beiden Händen von den Spitzen der Füße bis zu Fersen nass abreiben. Bei der Abreibung muss es zwischen allen Fingern einen Abstand geben. Von dem Augenblick an, indem du deine rituelle Waschung beendet hast, darfst du vierundzwanzig Stunden lang bei jeder rituellen Waschung, wie oben erwähnt, die Ledersocken nass abreiben. Auf der Reise ist dieser Zeitraum drei Tage, nämlich zweiundsiebzig Stunden.

DIE RITUELLE SANDWASCHUNG

17 — O mein Kind! Wenn du kein Wasser für die rituelle Ganzwaschung finden oder es nicht verwenden kannst, führst du rituelle Sandwaschung aus:

Falte beide Ärmel bis zum Oberarm. Zuerst sollst du beabsichtigen, die rituelle Sandwaschung vorzunehmen. Sprich: “Bismillach” aus; und reibe beide Handteller in feinem reinem Sand oder reiner Erde. Reibe dann die Hände aneinander und reibe dann das ganze Gesicht ab. Dann reibe die beiden Handteller wieder mit reinem, feinem Sand oder reiner Erde und reibe mit der Hälfte des Handtellers der linken Hand von den Fingernageln bis zum Ellbogen die rechte Hand ab. Dann reibe mit der anderen Hälfte des linken Handtellers vom Elbogen bis zum Handgelenk den inneren Teil der rechten Hand ab. Mit der rechten Hand mach dasselbe für die linke Hand. So erfüllst du die rituelle Sandwaschung.

Die drei unentbehrlichen Vorschriften der rituellen Sandwaschung sind:

Die Erste ist, die rituelle Sandwaschung zu beabsichtigen. Daran soll man denken und nicht aussprechen.

Die Zweite ist, die beiden Hände mit reinem, feinem Sand oder reiner Erde zu reiben und das ganze Gesicht abzureiben.

Die Dritte ist, wieder beide Hände mit reinem, feinem Sand oder reiner Erde zu reiben, dann beide Arme bis zum Oberarm mit Händen abzureiben. Viele Personen dürfen mit demselben Sand oder derselben Erde die rituelle Sandwaschung ausführen.

Wenn ausreichend Wasser vorhanden ist, darf man keine Sandwaschung vornehmen und seine vorher erfüllte Sandwaschung ist nicht mehr gültig. Nach der Rechtsschule Schafiî soll man zu jeder Gebetszeit die rituelle Sandwaschung unternehmen.

Bemerkung: In dem Buch Nimet-i Ýslâm (Glück des Islam) steht: Es gibt acht Handlungen der Verpflichteten: unentbehrliche, nötige, erforderliche, empfohlene, zulässige, verbotene, unerwünschte und verderbende Handlungen.

Wenn man eine unentbehrliche Verpflichtung einer Anbetung, bewusst oder unbewusst, nicht erfüllt hat, ist diese Anbetung nicht gültig. Wenn man sie bewußt nicht erfüllt, begeht man zugleich Sünde. Die Durchführung einer unentbehrlichen Verpflichtung ist verdienstlicher als die einer erforderlichen. Eine erforderliche Vorschrift bewusst nicht zu erfüllen ist keine Sünde. Man wird dafür nicht bestraft, aber getadelt. Nach der erforderlichen Vorschrift kommt die empfohlene Vorschrift. Es ist verdienstlich, empfohlene Vorschriften einzuhalten. Dadurch darf man das Glück im Jenseits erlangen. Eine empfohlene Vorschrift bewusst nicht zu befolgen ist keine Sünde. Es ist empfohlen, freiwillige Anbetung zu erfüllen. Zulässig heißt das, dessen Erfüllung weder verdienstlich noch sündhaft ist. Es ist zulässig, sich von erlaubter Nahrung satt zu essen bzw. zu trinken. Nach dem Sattwerden ist es unerlaubt, weiter zu essen bzw. zu trinken. Verbotenes zu vermeiden ist verdienstlich. [Es ist sogar viel verdienstlicher als eine unentbehrliche Verpflichtung zu erfüllen.] Eine unerwünschte Handlung durchzuführen ist auch sündig. Wer Unerlaubtes als erlaubt bezeichnet, wird ungläubig. Alkoholische Getränke [einschließlich Bier] zu trinken, Hasardspiele zu spielen, den Eltern nicht gehorchen [d.h. ihre nichtsündhafte Forderungen nicht befolgen, jemanden kränken, Eigentum ohne Zustimmung ihrer Besitzer benutzen] ist unerlaubt. Wer Unerwünschtes als erlaubt bezeichnet, wird nicht ungläubig. Muschel, Auster und Hummer essen und bei der rituellen Waschung Wasser verschwenden ist unerwünscht. Es ist zulässig, Schulden zu machen. Ein Darlehen zu geben, ist eine empfohlene, seine Schuld zurückzuzahlen ist eine unentbehrliche Verpflichtung. Es ist eine nötige Vorschrift, einen armen Schuldner nicht zu zwingen. Es ist für jeden, sei es Mann oder Frau, eine unentbehrliche Verpflichtung, benötigte religiöse Kenntnisse zu erwerben. Ausreichende Kenntnisse zu erwerben, um sie den anderen zu lehren, ist unentbehrliche Verpflichtung für bestimmte Muslime. Ausführliche Kenntnisse zu erwerben, ist empfohlen. Es ist unerwünscht, auf erworbenes Wissen stolz zu sein. Ein Verkauf unter einer Bedingung, die nicht zum Verkauf gehört, sondern zugunsten des Verkäufers oder des Käufers gestellt worden ist, ist nicht gültig. Ein solcher Verkauf ist verboten. Die erste unentbehrliche Verpflichtung für jeden Menschen ist den Glauben zu besitzen. [Wer nicht glaubt, wird ungläubig, wer glaubt, wird gläubig genannt. Manche Worte und manche Handlungen verursachen, daß man seinen Glauben verliert. Wenn ein Moslem nacher ungläubig wird, wird er glaubensabtrünnig genannt. Sobald man glaubensabtrünnig ist, verliert auch die Trauung ihre Gültigkeit.]

Die Größte der Gottesgaben ist, daß Allah, der Erhabene, den Menschen die Propheten gesandt hat. [ER sandte Propheten, um bekannt zumachen, womit ER zufrieden bzw. unzufrieden ist. Die Propheten lehrten keine Naturwissenschaften. Sie forderten, dass die Menschen diese durch Forschung erwerben und zugunsten der Menschheit benutzen. Die Propheten erzeugten auch bekannte technische Mittel in ihren Zeiten und zogen Nutzen daraus. Sie beschäftigten sich nicht mit Erforschung oder Erfindung. Diese überließen sie den anderen. Sie beschäftigten sich damit, die Religionen Allahs, des Erhabenen, zu lehren und zu verbreiten.] Die Religion teilt Glaubenskenntnisse, körperliche und seelische Reinigung, Rechte gegenüber ALLAH, dem Erhabenen, und den Geschöpfen mit. Glaubenskenntnisse nennt man Glaubenslehre. Die Kenntnisse über die Anbetungen und Handlungen werden islamisches Recht genannt. Anbetungen bestehen aus fünf Teilen: Gebetsverrichten, Fasten, Armensteuer, Pilgerfahrt und Dschichad, d.h. Glaubenskampf. [Der Glaubenskampf mit Waffen wird durch die Armee, d.h. durch den Staat geführt. Der Glaubenskampf durch Wissenschaft dagegen wird von den Gelehrten geführt. Beide sind unentbehrliche Verpflichtungen für bestimmte Verpflichteten. Aufgrund der islamischen Gelehrten, Friede sei mit ihnen, teilte sich das islamische Recht in viele Zweige. Heute gibt es nur vier davon. Das sind die Rechtsschulen Hanefî, Schafiî, Malikî und Hanbelî. Jeder Muslim bzw. jede Muslime soll eine davon auswählen und demnach die islamischen Rechtsbücher beachten. Unsere Rechtsschule ist Hanefî.]

Die islamische Bezeichnung Tacharet heißt Reinigung. Der Körper des Menschen, seine Kleidung und Gebetsstelle sollen sauber sein. Das ist eine unentbehrliche Vorschrift. Hades heißt, ohne rituelle Waschung zu sein. Wenn eine Stelle, so groß wie der Kopf einer Stecknadel, an einem Körperteil, deren rituellen Waschung unentbehrliche Vorschrift ist, trocken bleibt, ist diese ritulle Waschung nicht gültig. Wenn bei der Waschung ein Kerzen-, Fett-, Teigteil, Schmutz, Fischschuppe auf der Haut oder Augenbutter vorhanden ist und eine Stelle darunter nicht naß wird, gilt die rituelle Ganzwaschung nicht. Es ist nicht ausreichend, bei der rituellen Waschung Körperteile nur feuchtzumachen; das Wasser muß bei der Waschung wenigstens vom Körper hinunter abtropfen. Durch Reiben mit Schnee, mit einem feuchtem Tuch oder Schwamm den Körper nasszumachen, gilt nicht als rituelle Ganzwaschung. Es ist nicht unentbehrlich, bei der rituellen Waschung das Innere der Augen, des Mundes und der Nase und das Untere der Augebrauen und des Schnnur- bzw. Bartes zu waschen. Es ist unentbehrliche Vorschrift, deren Äußere zu waschen. Ebenfalls ist es unentbehrlich, Ellenbogen und Fußwurzelknochen zu waschen. Anstatt nackte Füße zu waschen, ist es nicht zulässig, sie nass abzureiben. Man muss nicht bloß das Haar sondern den Kopf naß abreiben. Hat man Schnupfen, so darf man den Kopf nicht abreiben. Wenn man sicher ist, dass man die rituelle Waschung vorgenommen hat, aber nicht recht weiß, ob sie noch gültig ist, so ist sie gültig. Wenn man sicher weiß, dass seine ritulle Waschung keine Gültigkeit mehr hat, aber nicht sicher weiß, ob man die rituelle Waschung vorgenommen hat, ist man ohne rituelle Waschung. Wenn man daran zweifelt, ob man manche Körperteile gewaschen hat, wäscht man diese wieder. Hegt man öfters Befürchtungen, so wäscht man diese Körperteile nicht erneut. Wenn jemand an sich zweifelt, ob er manche Körperteile gewaschen hat, nachdem die rituelle Waschung vorgenommen wurde, so soll er sie nicht wiederholen bzw. betreffende Körperteile nicht erneut waschen. Es ist keine unentbehrliche Vorschrift, hinunterhängende Bart- oder Haarteile zu waschen. Mit Henna gefärbte Finger- bzw. Zehennagel sind kein Hindernis, die rituelle Reinigung vorzunehmen. [Vor der rituellen Reinigung sind Kollodium und Nagelpolitur zu beseitigen.] Ringgeschmückte Teile der Finger sollen nassgemacht werden. Wenn man eine Wunde hat und wenn die Waschung der Wunde schadet, so bedeckt man sie mit Salbe. Falls die Waschung der mit Salbe bedeckten Wunde schadet, so reibt man leicht darauf, ohne sie zu waschen. Falls das auch schadet, reibt man den Verband der Wunde. Wenn es trotzdem der Wunde schadet, [darf man eine andere Rechtsschule befolgen. Wenn es in anderen Rechtsschulen nicht zulässig ist, gilt es als Notfall] so erfüllt man die Waschung bzw. Abreibung von Wunden nicht. So ist es auch bei der rituellen Ganzwaschung. Man muß unschädlliche Handlung durchführen. Wenn einem kaltes Wasser schadet, darf man sich mit warmem Wasser waschen. Wenn die Salbe einer Wunde zusätzlich gesunde Körperteile bedeckt, muss man sie vor der rituellen Reinigung von betreffenden Stellen beseitigen. Wenn man beim Waschen der Augenlider Schmerzen hat, so darf man sie nicht waschen. Nach der rituellen Reinigung soll man rasierte Körperteile und abgeschnittene Fuß- oder Zehennagel nicht erneut waschen.

Eine erforderliche Vorschrift nicht einzuhalten ist keine Sünde. Es ist sündig, wenn man pflegt, erforderliche Vorschriften unentschuldigt nicht zu befolgen. Es ist eine unentbehrliche Vorschrift den Schmutz an Körperteilen, ob winzig oder nicht, abzuwaschen. Man darf sein Gebet durch Sandwaschung verrichten, wenn man gezwungen ist, seine schmutzige Hand in die Wasserkanne hineinzustecken. Und man soll dieses verrichtete Gebet nicht wiederholen. Wenn eine von beiden Händen sauber ist, so darf man seine saubere Hand in die Wasserkanne hineinstecken, um die schmutzige Hand abzuwaschen. Dann nimmt man die rituelle Reinigung vor. Vor Beginn der rituellen Waschung die Einleitungsformel “Bismillachirrachmanirrachim” auszusprechen ist eine erforderliche Vorschrift. Wenn man diese Einleitungsformel nicht vor sondern während der rituellen Waschung ausspricht, gilt die Vorschrift nicht. Aber wenn man sie während des Essens ausspricht, ist es gültig. Die heilige Hadith, die lautet: “Die ohne Einleitungsformel vorgenommene rituelle Waschung ist nicht vervollständigt.” Sie weist nicht auf eine unentbehrliche sondern eine erforderliche Vorschrift hin. Es ist ebenfalls eine erforderliche Vorschrift, vor Beginn der rituellen Waschung um ALLAH’s, des Erhabenen, willen es innerlich zu beabsichtigen. Misswak, eine Art Zahnbürste aus Zahnbürstenbaum wird zwischen den Fingern der rechten Hand gehalten, indem sich der Daumen und der kleinen Finger unten und die anderen drei Finger oben befinden. Wer kein Misswak hat, darf den Daumen und den Zeigefinger der rechten Hand zur rituellen Reinigung benutzen. Vor der rituellen Reinigung ist es eine erforderliche Vorschrift, Misswak zu gebrauchen. In anderen Zeiten ist es empfohlen. Misswak wird von Frauen nicht gebraucht. Es ist Frauen empfohlen, Mastix zu kauen, was für Männer unerwünscht ist. Masmasa heißt es, den Mund mit Wasser zu füllen und auszuleeren. Den Mund zu spülen oder zu gurgeln ist keine Bedingung. Jedoch darf man auf eine von diesen drei Weisen vorziehen. So wäscht man dreimal den Mund. Istinschah heißt es, die Nasenlöcher naßzumachen. Es ist nicht notwendig, Wasser bis zum Nasenbein zu ziehen. Wenn man nicht recht weiß, ob man es dreimal gewaschen hat, so ist es zulässig, das vierte Mal den Mund bzw. die Nase zu waschen. Die Fingern miteinander und die Zehen mit dem kleinen Finger abzureiben, ist eine erforderliche Vorschrift. Das nennt man Tachlîl. Wasser durch Finger bzw. Zehen zu gießen zählt auch als Tachlîl. Finger durch den dichten Bart zu stecken und abzureiben ist eine erforderliche Vorschrift. Es ist auch eine erforderliche Vorschrift, beiden Seiten des Kopfes von vorn nach hinten abzureiben. Es ist gleichfalls erforderlich, das Äußere der Ohren mit dem Daumen das Innere dagegen mit den Zeigefingern einmal abzureiben und sich dabei zu beeilen.

Empfohlen ist es, bei der rituellen Waschung kein Wasser auf sich zu bespritzen, sich nach der Kaabe zuwenden, aus dem Restwasser zu trinken, sich nach der Waschung zu trocknen, Glaubensbekenntnis und dreimal die Sure Kadr (Die Macht) auszusprechen und ein Gebet mit zwei Rekas zu verrichten.

Es ist eine unentbehrliche Vorschrift, die rituelle Waschung vorzunehmen, um den heiligen Koran zu fassen und Gegenstände zu berühren, auf denen heilige Koranverse stehen. Die rituelle Waschung vorzunehmen ist eine nötige Vorschrift, um die Kaabe umzukreisen. Es ist empfehlenswert in den anderen drei Rechtsschulen, die rituelle Waschung vorzunehmen, wenn sie ihre Gültigkeit verliert.

Alle Arten von Flüßigkeiten, die aus dem Hinteren bzw. Geschlechtsorgan oder aufgrund der Krankheit aus anderen Körperteilen herauskommen und die bestimmten Stellen erreichen, die gewaschen werden sollten, verderben die rituelle Waschung. Wenn das Nasenblut bis zum Nasenbein gelangt ist, wird die rituelle Waschung verdorben. Denn es ist erforderlich, bei der rituellen Waschung Wasser bis zu dieser Stelle hineinzuführen. So ist es auch beim Gehörgang. Das Weinen aus Kummer oder Schmerzen verdirbt die rituelle Waschung. Aber Tränen zu weinen aus anderen Gründen [oder durch reizende Gase oder Stäube] und Schnupfen verderben sie nicht. Manche Gelehrte haben geäußert, dass die aufgrund der Hautkrankheiten entstehenden Flüßigkeiten die rituelle Waschung nicht verderben. Dass man sich im Notfall demnach richten darf, steht in dem Buch von Ibni Abidin. Die rituelle Waschung wird verdorben, wenn man Blut entnehmen lässt oder sich Blutegel ansetzt. Wenn Verband einer Wunde durch Blutung nass wird, wird die rituelle Waschung verdorben. Erbrochenes aus vollem Hals und mit Blut rot gefärbter Speichel sind auch Verderbnisse der rituellen Waschung. Nach den Rechtsschulen Mâlikî und Schâfiî verderben die Flüssigkeiten, die aus der Haut dringen, die rituelle Waschung nicht. Das Schlafen auf dem Rücken bzw. auf der Seite liegen oder sich an etwas lehnen ist ebenfalls verderbend. Sitzend zu schlafen, ohne sich zu lehnen, ist kein Verderbnis. Ohnmacht oder Trunkenkeit oder lautes Lachen beim Gebetsverrichten verdirbt die rituelle Waschung. Abfallen von Blutgerinsel bzw. Wundenteilen oder von Würmern aus Wunde oder aus einem Körperteil, Lachen, Weinen, Ausspeien und Berührung von fremden Frauen verderben die rituelle Waschung nicht. Nach der Rechtsschule Schafiî ist es verderbend, fremde Frauen zu berühren. Nach den Rechtsschulen Malikî und Hanbelî dagegen ist Berührung nicht verderbend, wenn sie nicht sinnlich ist.

Es ist eine erforderliche Vorschrift, bei der rituellen Reinigung den Mund zu spülen. Gurgeln ist bei der rituellen Reinigung nicht unentbehrlich. Waschen von Löchern der Ohrringe ist unentbehrlich. Es ist unentbehrliche Vorschrift für Frauen, bei der rituellen Ganzwaschung den Haarboden abzuwaschen. Es ist nicht notwendig, Haarzöpfe zu lösen und zu waschen. Eine unentbehrliche Vorschrift ist es, die Haut unter dem Bart bzw. Schnurbart und unter den Augenbrauen abzuwaschen Samenerguss oder Geschlechtverkehr macht einen rituell unrein. Nach diesen Zuständen und nach Monatsblutung und Wochenbett ist es unentbehrlich, die rituelle Ganzwaschung vorzunehmen. Es ist erforderlich, vor der rituellen Reinigung zu beabsichtigen, die Einleitungsformel auszusprechen, Schamteile, ob schmutzig oder sauber, abzuwaschen dann die rituelle Waschung vorzunehmen, danach den gangzen Körper dreimal abwaschen oder, wenn man im Wasser ist, einmal zu tauchen und den Körper zu reiben. Beim waschen des Körpers muss man zum Schluß zuerst auf den Kopf, dann auf die rechten und linken Schulter Wasser gießen. Männer dürfen sich unter Männern bzw. Frauen unter Frauen waschen. Dabei soll man eine Badeschürze tragen. Hat man keine, so muss man sich ohne sie waschen. Wer blickt, begeht Sünde. Wenn Männer und Frauen untereinander sind, darf man sich nicht waschen. In diesem Fall soll man die rituelle Sandwaschung vornehmen, Gebete verrichten danach sich waschen und verrichtete Gebete wiederholen. Wenn man allein und der Ort klein ist, wo man sich wäscht, ist es zulässig, ungesehen nackt die rituelle Ganzwaschung vorzunehmen. Aber in einem geräumigen Ort ist es unerwünscht.

Wenn man rituell unrein ist, aber das Wasser nur für die rituelle Waschung ausreichend ist, so nimmt man die rituelle Sandwaschung für die rituelle Reinigung vor und verrichtet Gebete. Und wenn die rituelle Reinigung fürs Gebetsverrichten ihre Gültigkeit verliert, nimmt man die rituelle Waschung mit diesem Wasser vor. Es ist unentbehrliche Vorschrift, vor der rituellen Sandwaschung sich dafür zu beabsichtigen. Man darf die rituelle Sandwaschung vornehmen, um rituell gereinigt zu sein oder Gebete zu verrichten. Wer rituel unrein ist, soll sowohl für die rituelle Ganzwaschung, als auch für die rituelle Waschung beabsichtigen, die rituelle Sandwaschung vorzunehmen. Wenn man sich nur für die rituelle Sandzwaschung beabsichtigt und dann die rituelle Sandwaschung vornimmt, darf man kein Gebet verrichten. Wen man eine Meile von einer Wasserstelle entfernt ist, darf man rituelle Sandwaschung vornehmen, egal ob man sich in einer Ortschaft befindet oder nicht. Nach der Rechtsschule Hanefî ist eine Meile 1920 Meter, nach anderen drei Rechtsschulen dagegen 1680 Meter. Wer kein Geld zum Baden hat oder sich fürchtet zu erkälten, darf die rituelle Sandwaschung vornehmen. Begrenzt vorhandenes Wasser darf man nicht für die rituelle Reinigung benutzen. Mit dem Wasser aus dem Semsembrunnen darf man sich rituell reinigen. Zur rituellen Sandwaschung benutzt man Sand, Erde, Stein, Kalk, Schwefel und Salzfelsen. Holz, Metall, Ölfarben, Glas, Porzellan, Mehl, Schnee und Eis darf man nicht dafür verwenden. Erdstaub auf Gegenständen darf man für die rituelle Sandwaschung benutzen, aber nasse Erde nicht. Man darf nach der Rechtsschule Malikî mit Schnee bzw. Eis die rituelle Sandwaschung vornehmen. Beginn des Bartes, Hinteres der Ohren, Augenlider und Nasenlöcher zählen auch als Gesichtsteile. Bei der rituellen Sandwaschung ist es nicht nötig, dass Gesicht und Hände mit Staub bedeckt sind. Bei der rituellen Waschung darf man ein Viertel des Kopfes mit zwei Fingern abreiben. Bei der rituellen Sandwaschung dagegen soll man wenigstens drei Finger gebrauchen. Es ist keine Bedingung, bei der rituellen Sandwaschung beide Hände zu verwenden. Man darf dafür bloß eine Hand gebrauchen oder es unentschuldigt von anderen durchführen lassen. Gleiche Stelle dürfen von mehreren Personen für die rituelle Sandwaschung benutzt werden. Es ist empfohlene Vorschrift, die rituelle Sandwaschung vorzunehmen, wenn man die rituelle Waschung nicht vorgenommen hat, um in die Moschee einzutreten. Es ist notwendig, nach Wasser zu fragen oder günstig zu kaufen, bevor man die rituelle Sandwaschung vornimmt. Nach der Rechtsschule Hanefî, ist es zulässig vor der Gebetszeit die rituelle Sandwaschung vorzunehmen, nach den drei anderen Rechtsschulen dagegen ist es nicht zulässig.

Sind die meisten der Körperteile für die rituelle Waschung verwundet, so nimmt man die rituelle Sandwaschung vor. Wenn die meisten der betreffenden Körperteile gesund sind, nimmt man die rituelle Waschung vor, indem man gesunde Körperteile abwäscht und verwundete abreibt. Bei der rituellen Ganzwaschung zählt der ganze Körper als ein Teil. Ist die Hälfte des Körpers verwundet, so nimmt man die rituelle Sandwaschung vor. Wenn es schadet, die Haut abzureiben, so reibt man den Verband ab. Schadet das ebenfalls, so befolgt man diese Vorschrift nicht. [Denn weil es in allen vier Rechtsschulen so vorgeschrieben ist, ist es unmöglich in dieser Hinsicht einer Rechtsschule nachzuahmen.] Wer einen verkrüppelten Arm oder eine solche Hand hat, reibt sein Gesicht und seine Arme auf dem Boden bei der rituellen Sandwaschung und verrichtet seine Gebete. Wenn man sich in diesem Zustand befindet und sein Gesicht verwundet ist, so verrichtet man Gebete ohne rituelle Reinigung. Es wurde auch geäußert, dass man in diesem Zustand Gebete nicht verrichten soll. Ist man krank und hilflos, so zieht man die rituelle Sandwaschung der rituellen Waschung vor. Wer Helfer bzw. Helferin zu Hause hat, darf dafür keine rituelle Sandwaschung vornehmen. Ein Strafgefangener verrichtet Gebete, ohne zu rezitieren, wenn er keine Möglichkeit hat, um die rituelle Reinigung vorzunehmen. Ist er wieder frei, so soll er alle Gebete wiederholen. Eine rituelle Sandwaschung, die man vorgenommen hat, ohne zu wissen, dass es in der Nähe Wasser gibt, ist gültig.

ABREIBEN

18 — Bei der rituellen Waschung darf man Schuhe oder Socken aus Leder bzw. dicken Filzstoff tragen, vorausgesetzt dass man vorher die rituelle Waschung vorgenommen und danach sich diese angezogen hat. In diesem Fall, soll man bei der rituellen Waschung, angefangen von Zehenspitzen bis zum Knöchel mit drei Finger die Ledersocken nass abreiben, anstatt seine Füße abzuwaschen. Den leeren Teil der Ledersocken darf man nicht abreiben. Die Dauer zum Abreiben ist für 24 Stunden gültig, wenn man wohnhaft ist. Auf der Reise ist dieser Zeitraum 72 Stunden. Nach der Zeit der Gültigkeit soll man Leder- bzw. Filzsocken ausziehen und wieder die rituelle Waschung vornehmen. Zieht man diese Socken während der Gültigkeitszeit der rituellen Waschung aus, so wäscht man nur seine Füße ab. Die Abreibung ist nach der Rechtsschule Malikî gültig, bis man rituell unrein ist. Es ist verdienstlicher, Füße abzuwaschen, statt Ledersocken abzureiben. Männer und Frauen dürfen unentschuldigt Ledersocken bzw. Filzschuhe bei der rituellen Waschung benutzen. Bei der rituellen Ganzwaschung darf man diese nicht verwenden. Diese Socken sollten so fest sein, dass man damit wenigstens eine Stunde zu Fuß gehen kann. Aus Holz, Glas oder aus Stoff dürfen sie nicht sein. Die Gesamtheit der Löcher an einer Ledersocke müßen kleiner sein als drei Zehen sein. Dies gilt für eine Socke. Schmutzige Stellen und Schamteile aber zählen als gemeinsam. Die Leder- bzw. Filzsocken sollen kein Wasser durchsickern lassen. Wer keine Zehen hat, darf keine von diesen Strümpfen benutzen. Hat man nur einen Fuß, so darf man eine Ledersocke tragen und sie abreiben. Die Gültigkeit von 24 Stunden beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die erste rituelle Waschung ihre Gültigkeit verliert. Obwohl es zulässig ist, mit Tuch oder Schwamm oder durch Wassergießen auf Ledersocken die rituelle Waschung zu verrichten, ist es aber nicht verdienstlich. Die Richtung der Abreibung ist von Zehen bis zum Fußwurzelknochen. Umgekehrt darf man nicht abreiben. Selbst wenn man eine Ledersocke während der Gültigkeitszeit auszieht, so soll man beide Füße abwaschen, damit die rituelle Waschung ihre Gültigkeit nicht verliert. Man darf sich über Leder- bzw. Filzsocken, Schuhe oder Stiefel anziehen. Schuhe oder Stiefel haben keine Wirkung auf die Gültigkeit der rituellen Waschung. Tritt in eine Ledersocke Wasser ein und macht der Fuß zum größten Teil naß, so soll man beide Füße abwaschen. Auf Mütze, Handschuhe, [Finger- bzw. Zehennagelpolitur und Plombe] und auf Gesichtsschleier darf man nicht abreiben.

Nach der Rechtsschule Malikî ist es notwendig, das Obere und Untere der Lederstrümpfe abzureiben. Dazu reibt man mit dem rechten Handteller von den Zehenspitzen bis zum Knöchel des rechten Fußes und mit dem linken Handteller an der rechten Fußsohle auf diese Weise ab, dabei fassen die kleinen Finger und der Daumen beider Hände den Fußknöchel. Dann reibt man mit dem linken Handteller auf und mit dem rechten Handteller unter dem linken Fuß, wie oben erwähnt. Nach allen Rechtsschulen sollen auch Ledersocken sauber sein.

Brett [oder Gibsverband] für Knochenbrüche nennt man Dschebiere. Verband [bzw. Wundpflaster] wird Isâbe genannt. Wer aus bestimmten Gründen wie Blutentnahme, Furunkel, Spritzung, Knochenbruch und dergleichen, einen Wundpflaster bzw. Verband hat, darf bei der rituellen Reinigung den Verband abreiben, bis es heilt. Den Verband abzureiben ist an keine Bedingung gebunden. Hat man ein Verband am Fuß, so reibt man es bei der rituellen Reinigung ab, während man den gesunden Fuß abwäscht. Wenn man nach der rituellen Waschung den Verband wechselt, braucht man den Neuen nicht abreiben. Es ist nicht nötig, bei der rituellen Abreibung sich errneut zu beabsichtigen. Man darf verwundete Körperteile ohne Verband bei der rituellen Reinigung abreiben, wenn Abwaschen denen schadet. Schadet jedoch Abreibung den Wunden, so hält man die diese Vorschrift nicht ein. Wenn man eine Salbe aufgetragen hat, ist es besser vor der rituellen Reinigung die Salbe zu beseitigen, vorausgesetzt dass es der Wunde nicht schadet. In dieser Hinsicht ist eine Nachahmung einer anderen Rechtsschule nicht nötig, weil es keine Schwierigkeit gibt.

Monatsblutung, Harnabgang, Durchfall, Darmblähung und Nasenbluten gelten nach der Rechtsschule Hanefî als Entschuldigung, falls sie eine ganze Gebetszeit dauern. Dauernde Augen-, Ohr-, Brust- und Nabelflüssigkeit zählen ebenfalls als Entschuldigung. Es ist die nötige Vorschrift, diese Flüssigkeiten durch Medizin oder Watte für die Dauer des Gebetsverrichten zu stoppen, indem man sitzend das Gebet verrichtet. Kann man es nicht stoppen, so nimmt man jedesmal die rituelle Waschung vor, nachdem die Gebetszeit gekommen ist und verrichtet Gebete. Unentschuldigt vernachlässigte Gebete darf man entschuldigt nachholen. Die rituelle Waschung der Entschuldigten gilt innerhalb der augenblicklichen Gebetszeit. Nach der Rechtsschule Hanefî sind diejenigen entschuldigt, deren Zustand für Entschuldigung solange andauert, solange man in einer Gebetszeit das unentbehrliches Gebet verrichtet. Obwohl man demnach als entschuldigt gezählt wird, ist man auch entschuldigt, selbst wenn sein Zustand für Entschuldigung einmal in einer Gebetszeit vorkommt. Und dieser Zustand hört auf zu bestehen, wenn er in einer Gebetszeit nicht stattfindet. Dass es in der Rechtsschule Schafiî auch so ist, steht in der Erklärung des Buches El-ma’füwât (Handlungen zu entschuldigen). Außerdem sind nach der Rechtsschule Schafiî dazu vier Bedingungen gestellt. Nach diesen zwei Rechtsschulen zählen die Flüssigkeiten, die aus dem Körper des Entschuldigten herauskommen, als rituelle Unreinheit. Aus diesem Grund soll man einen Schmutz an Kleidung, der schwerer als eine Drachme ist, unbedingt abwaschen, bevor man das Gebet verrichtet. [Diese Menge des Schmutz als fester Stoff ist 4,8 Gramm, als Flüssigkeit dagegen eine Handvoll.] Nach der Rechtsschule Malikî zählt man als entschuldigt, wenn ein Verderbnis für die rituelle Waschung innerhalb einer Gebetszeit oder während des Gebetsverrichtens vorkommt, ob ununterbrochen oder nicht. Die Hanefîten ahmen in diesem Zustand der Rechtsschule Malikî nach.

Die zweite von zwölf unentbehrlichen Vorschriften der rituellen Waschung ist, sich rituell zu reinigen. Außer dem Schwein ist jedes lebendiges Tier rituell rein. Ein totes Tier ist rituell unrein. Alle Körperteile und die Borsten des Schweines sind rituell unrein, ob lebendig oder tot. Der Hund gilt nach der Rechtsschule Hanefî als rituell rein. Deswegen darf man ihn verkaufen, vermieten oder schenken. Wer einen Hund, der einem anderen gehört, tötet, soll dafür entschädigen. Nach dem Gerben ist das Hundefell rituell rein. Hundefleisch und -speichel sind rituell unrein. Wenn eine schmutzfreie Katze in einen Brunnen fällt und als lebendig herausgeholt wird, gilt das Brunnenwasser als rein. Dasselbe gilt für einen Hund, unter der Voraussetzung, daß sich sein Mundspeichel nicht in das Brunnenwasser mischt. Das Haar des Hundes ist rituell rein. [Nach der Rechtsschule Schafiî ist der Hund rituell unrein wie das Schwein. Nach der Rechtsschule Malikî dagegen sind beide rituell rein.] Wenn ein nasser Hund sich abschüttelt und wenn dessen Wassertropfen einem die Kleidung oder Körperteile treffen, soll man nach Schafiî diese Kleidungs- bzw. Körperteile siebenmal abwaschen, indem man bei der ersten Waschung Wasser mit Erde mischt. Mischt man eine rituell unreine Flüssigkeit besipielsweise Alkohol mit Heilmittel, Aroma oder dergleichen, so gilt die Mischung als rein. Nach Schafiî verdirbt geringfügiges Blut aus Augen, Ohr oder Nase die rituelle Reinigung nicht. Blut aus Furunkel bzw. Wunde oder durch Blutentnahme ist nach Schafiî auch rituell rein, vorausgesetzt, dass es andere Kleidungs- bzw. Körperteile nicht beschmutzt.] Fische, alle im Wasser lebenden Tiere und blutlose Insekten sind rituell rein, auch wenn sie tot sind. Erlaubte Tiere sollte man rituell schlachten bzw. jagen, um ihr Fleisch essen und ihr Fell benutzen zu dürfen. Ist das Fleisch eines Tieres unerlaubt, so gilt sein Fell als rein. Das Fell eines toten d.h. nicht rituell geschlachteten bzw. gejagten Tieres gilt nach dem Gerben als rein. Haar, Fell, Nagel, Horn, Knochen und Schnabel, d.h. mit kein Blut beschmutzte Körperteile, eines toten Tieres außer die der Schweine gelten als rein, Nerven degegen als unrein. So wohl ein lebendiger als auch ein toter Mensch ist rituell rein. Beim Sterben aber wird er wie jedes Lebewesen unrein. Aus diesem Grund wird er gewaschen. Fällt ein Mensch in einen Brunnen und ertrinkt darin, so wird das Brunnenwasser unrein. Fallen die Haare oder die Zähne oder Finger- bzw. Zehennagel eines Menschen ins Wasser, so gilt es als rein; sein Blut aber macht das Wasser unrein. Es ist verboten, ein Stück Fleisch bzw. einen Körperteil aus einem lebendigen Tier abzuscheiden und zu essen. Man darf Körperteile der rituell geschlachteten Tiere kaufen und verkaufen. Menschliche Körperteile [ohne im Notfall zu sein] sind verboten, zu verkaufen oder zu benutzen. Das Ei von einem toten Huhn ist rein. Man darf es essen. Nach Schafiî ist es rituell unrein, falls die Eischale weich ist. Milch von einem toten Schaf ist rein, nach Schafiî dagegen ist es rituell unrein. Ein totes Lamm von einem toten Schaf ist rituell unrein. Das aus dem Magen eines toten Schafes gewonnene Käselab ist rituell rein. Verdorbenes Fleisch bzw. Essen ist nicht rituell unrein. Aber weil es schädlich ist, ist es unerlaubt, es zu essen. Dasselbe gilt für Speiseöl und für andere Nahrungsmittel. Wenn ein Stück reines Fleisch in einen Brunnen fällt und dort verdorben wird, so gilt das Brunnenwasser als rein.

Regen, Schnee, Eis, Meer, See, Fluss, Teich, Brunnen- und Quellenwasser nennt man absolutes Wasser. Damit darf man sowohl Unreinheit beseitigen als auch rituelle Reinigung vornehmen. Necktar, Säfte und dergleichen werden eingeschränkte Flüssigkeit genannt. Man darf damit bloß Unreinheiten beseitigen. Die Flüssigkeiten wie Milch, Öl und Harn darf man nicht benutzen, um eine Unreinheit rituell zu reinigen. (Siehe Punkt 198.). Die Übersetzung aus dem Buch Nimet-i Ýslâm ist hier beendet.
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Alt 15.02.2007, 15:27

 
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DIE BEDINGUNGEN VOR DER GEBETSVERRICHTUNG

19 — Die sieben Bedingungen vor der Gebetsverrichtung sind:

Die erste Bedingung ist, die rituelle Waschung, falls es kein Wasser gibt, bzw. die Sandwaschung vorzunehmen.

Die zweite Bedingung ist, sich d.h. Körper und Kleidung, und Gebetsstelle zu reinigen, selbst wenn es nur den geringsten Schmutz gibt. Hierfür teilte der heilige Prophet mit: Blut und Eiter sind unrein. Die Gebetsstelle muß auch gereinigt werden. Der Körper muss von Harn, Samenerguß und vom jeglichem Schmutz gereinigt werden.

[Nach der Rechtsschule Hanefî sind Blut, Harn und Alkohol unrein. Wenn diese im Wasser vermischt sind, wird es auch unrein. Ist eine mit Blut, Harn bzw. Alkohol befleckte Stelle kleiner als ein Handteller, so darf man das Gebet verrichten. Mit einer Menge von Blut bzw. Alkohol auf sich, die mehr als fünf Gramm ist, darf man kein Gebet verrichten. Wenn diese Menge weniger als dieses Maß ist, ist das Gebet gültig, das man so verrichtet hat. In dem Buch Dürr-ül Muchtar steht wie folgt: Ein Schmutz, der eine Mischung aus Erde und Wasser ist, gilt als rituell rein, falls eine davon sauber ist. Das Rechtsgutachten besagt es auch so. Ebenfalls besagt es in Büchern Ýbni Âbidîn, Bachr, Eschbâch, Fetch und Bes-sâsijje. Obwohl manche sagen, daß diese Äußerung kaum anzunehmen ist, so darf man im Notfall ungefähre Äußerungen befolgen. Von diesen Äußerungen der islamischen Rechtsgelehrten versteht man, dass man alkoholische Mischungen als Kölnischwasser, Medizin und Farbmittel benutzen darf, um betreffende Bedürfnisse zu beseitigen. Im Notfall darf man beim Gebetsverrichten diese Äußerung befolgen. Dass es nach den Rechtsschulen Schafiî und Malikî so vorgeschrieben ist, steht im Buch Ma’füwât. Dass eine alkoholische Medizin als rituell rein gilt, heißt nicht, dass es erlaubt ist, getrunken zu werden. Solange man nicht im Notfall ist, darf man alkoholische Medizin nicht einnehmen und nicht trinken. Alkoholische Getränke sind keine Bedafsmittel. Man darf sie aufgrund dieser Äußerung nicht als rein betrachten.]

Dritte Bedingung lautet: Ein Gebet, das man verrichtet, ohne vorher seine Schamteile zu bedecken, ist nicht gültig. Nach Hanefî, Schafiî und Hanbelî sind Körperteile zwischen Nabel und Knien Schamteile. Nach Hanefi gilt das Knie und nach Schafiî der Nabel als Schamteil für Männer. Beide gelten nach Hanbelî nicht als Schamteile. Alle Körperteile, außer die Handteller und die Gesichter der Frauen sind Schamteile nach der Rechtsschule Hanefî. Nach einer Überlieferung sind auch die Füße keine Schamteile. Nach Schafiî sind alle Körperteile außer die Hände und bzw. nach Hanbelî außer die Gesichter Schamteile fürs Gebetsverrichten. Nach der Rechtsschule Malikî sind Geschlechtsorgane und Gesäße der Männer und alle Körperteile außer die Hände, die Füße, Gesichter, Rücken und Brüste der Frauen Schamteile fürs Gebetsverrichten. Schamteile sollen mit einem undurchsichtigen dicken und sauberen Stoff bedeckt werden. Die Dunkelheit gilt als keine rituelle Bedeckung. Es ist untersagt, dass Frauen ihre Körperteile zwischen Nabeln und Knien vor nahen männlichen Verwandten nicht bedecken bzw. ist es unerwünscht, dass sie vor ihnen mit bloßen Körperteilen außer Händen, Füßen und Kopf sind. Nach drei Rechtsschulen außer Hanbelî sind alle Körperteile außer Gesicht und Hände der Frauen Schamteile, für die nicht zur nahen Verwandschaft an gehörigen Männer und für ungläubige Frauen. Gesicht und Hände der Frauen gelten nach Schafiî auch als Schamteile für die nichtnahen verwandten Männer. Nach Hanefî und Hanbelî gelten Körperteile zwischen Nabeln und Knien der Männer als Schamteile für Männer und bzw. die der Frauen für Frauen. Nach Schafiî und Malikî dagegen gelten alle Körperteile der Frauen als Schamteile für die nichtnahen verwandten Frauen außer Kopf, Hände und Füße. Es ist nach Hanefî und Schafiî untersagt, auf ein vom Körper getrennten Schamteil zu blicken. Im Bedarfsfall darf ein Mann mit einer fremden Frau sprechen. Dabei ist es unerlaubt, Gedichte bzw. Gebetshymne vorzutragen oder zu zuhören. Es ist untersagt, Körperteile zu berühren, die man nicht anblicken darf. [Eine Frau soll bei einem nichtnahen verwandten Mann in islamischer Kleidung sein.]

Vierte Bedingung ist, sich nach der Richtung der heiligen Moschee Kaaba, zu wenden. Man verrichtet Gebete nach der Richtung der heiligen Kaaba, in Mekka. Man darf sich der heiligen Kaaba gegenüber bzw. für heiligen Kaaba nicht niederwerfen. Man wirft sich nur für ALLAH, den Erhabenen, nieder. Beim Verrichten des Gebetes im Schiff oder im Zug ist es eine unentbehrliche Vorschrift, sich nach der Richtung der Kaaba zu wenden. Diejenigen, denen es unmöglich ist, in diesen Verkehrsmitteln sich nach der Richtung der Kaaba zu wenden, dürfen der Rechtsschule Malikî oder Schafiî nachahmen und demnach nacher zwei Gebete in einer Zeit nacheinander verrichten.

Fünftens ist, dass man sich des rechtzeitig verrichteten Gebet bewußt ist. Bei der Erklärung der Gebetsverrichtung äußerte sich St. Ýbni Âbidîn folgendermaßen: (Wenn man rechtzeitig zum Gebet ruft, gilt es als islamischer Gebetsruf, andernfalls gilt es als Geringschätzung der Religion.)

Sechste Bedingung ist es, die Absicht zu haben, das Gebet zu verrichten. Man muß innerlich beabsichtigen.

Siebte Bedingung ist, zu Beginn der Gebetsverrichtung die rituelle Formel “Allachu ekber” auszusprechen. Diese Bedingungen gelten als unentberliche Vorschriften. Ist eine davon bewusst oder unbewusst nicht erfüllt, so gilt das Gebet nicht.

DIE GEBETSZEITEN

Jeder heiratsfähige und vernünftige Moslem bzw. jede Moslime ist verpflichtet, täglich fünfmal rechtzeitig Gebet zu verrichten. Ein vorzeitig verrichtetes Gebet gilt nicht. Es ist zugleich eine schwere Sünde. Damit ein Gebet gelten darf, soll man es rechtzeitig verrichten und sicher sein, dass es so ist.

Mit einer heiligen Hadith wurde berichtet: “Die Gebetszeit hat eine erste und eine letzte Periode.” Die erste Periode einer Gebetszeit in einem Standort ist der Zeitpunkt, wo die Sonne eine bestimmte Höhe über den scheinbaren Horizont des Standortes erreicht hat. Die Erdkugel, worauf wir leben, dreht sich um ihre Achse im Raum. Diese Achse ist eine Gerade, die durch dem Mittelpunkt der Erdkugel verläuft und die Erdoberfläche an zwei Punkten schneidet. Diese zwei Punkte werden Pole der Erde genannt. Den Raum, wo sich die Sonne und die Sterne scheinbar bewegen, nennt man Himmelskugel. Gemäß der Erde bewegt sich der Sonne nicht. Aber da die Erdkugel die Sonne umkreist, nehmen wir es wahr, als bewegte sich die Sonne. Wenn wir rundum blicken, sieht es so aus, als ob die Erdkugel die Himmelskugel geschnitten hätte. Diesen Gesichtskreis nennt man scheinbaren Horizont. Morgens geht die Sonne hinter diesem Horizont im Osten auf. Mittags erreicht die Sonne die Mittagshöhe und dann fängt sie wieder an sich zu senken. Dann geht sie hinter dem scheinbaren Horizont im Westen unter. Die größte Höhe der Sonne über dem scheinbaren Horizont ist die Mittagshöhe. Diese Höhe wird zugleich die Zielhöhe genannt. Jemand, der die Himmelskugel beobachtet, ist Beobachter. Die Gerade, die von den Füßen des Beobachters zum Mittelpunkt der Erde verläuft, nennt man das Lot des Beobachters. Der Beobachter steht auf einer bestimmten Anhöhe M. Die Gerade ME ist das Lot des Beobachters. Die durch den Punkt des Beobachters verlaufenden Tangentialebenen heißen Flächenhorizont. Es gibt sechs Tangentialebenen, die Flächenhorizont sind. 1– Mathematischer Horizont MF, der durch die Füße des Beobachters verläuft. 2– Gefühlsmäßiger Horizont BN, der den niedrigsten Punkt des Beobachtungsort berührt. 3– Scheinbarer Horizont nach dem beobachter nämlich die Ebene LK, gültiger Horizont. 4– Die an den Mittelpunkt der Erdkugel verlaufende Ebene nämlich der wahre Horizont. 5– Die Ebene, die an dem scheinbaren Horizont der Anhöhe des Beobachtungsort verläuft, heißt ritueller Horizont. Diese fünf Ebenen verlaufen parallel. 6– Der Flächenhorizont verläuft nicht parallel zu diesen Ebenen. je höher der Beobachtungsort ist, desto mehr nähert sich der scheinbare Horizont dem wahren Horizont. Deswegen hat jede verschiedene Anhöhe einer Stadt auch eine verschiedene Gebetszeit. Es gibt jedoch eine Gebetszeit für ein Gebet in einer Stadt. Daher verwendet man den scheinbaren Horizont nicht. Man verwendet die rituelle Höhe, gemäß dem rituellen Horizont, der sich nicht nach Anhöhen verändert. Jeder Gesichtskreis schneidet die Himmelskugel. So entstehen Horizontkreise. Je höher der Beobachtungsort ist, desto größer wir der scheinbare Horizontkreis. Für die drei von sechs Horizonten jedes Standortes gibt es Gebetszeiten. Das sind: wahre, scheinbare und rituelle Zeiten. Und jede davon hat gültige und mathematische Zeiten. Man berechnet mathematische Zeiten gemäß der Sonnenhöhe. Die gültigen Zeiten werden berechnet, indem man zu mathematischen Zeiten 8 Minuten und 20 Sekunden addiert. Denn das Sonnenlicht kommt in 8 Minuten und 20 Sekunden auf die Erde an. Oder man nimmt es war, indem man die Sonne beobachtet. Nach mathematischen und wahren Zeiten darf man kein Gebet verrichten. Das Gebet wird nach gültigen Zeiten verrichtet. Man benutzt mathematische Zeiten, um gültige Zeiten zu berechnen. Wenn man die Sonne beobachten kann, verwendet man gültige scheinbare Zeiten, und wenn man die Sonne nicht beobachten kann, benutzt man berechnete gültige rituelle Zeiten, um das Gebet zu verrichten. Wenn der Sonnenrand gemäß dem scheinbaren Horizont die Höhe der bettreffenden Gebetszeit erreicht, beginnt die gültige scheinbare Zeit. Diese Höhe nennt man scheinbare Höhe und diese Zeit scheinbare Zeit. Die rituelle Zeit wird ermittelt, indem man berechnet, dass der Sonnenrand gemäß dem rituellen Horizont die Höhe dieser Gebetszeit erreicht. Die Höhen gemäß den scheinbaren Horizonten beginnen vormittags mit Sonnenaufgang und nachmittags mit scheinbarem Horizont beim Sonnenuntergang. Der rituelle Horizont erscheint vormittags und vor dem wahren Horizont und nachmittas nach dem wahren Horizont. Beim Sonnenauf– und Sonnenuntergang ist die Sonnenhöhe null Grad. Bei Beginn der Morgendämmerung hat die Sonne nach den vier Rechtschulen eine Höhe von –19°. Bei Beginn der Zeit des Nachtgebets ist die Höhe nach Imam-ý Asam Ebu Hanife –19° und nach den zwei Imams und den drei Rechtschulen –17°. Der Zeitpunkt, wo der Sonnenmittelpunkt von dem wahren Horizont zur Zielhöhe ankommt, ist die Mittagshöhe. Uhren werden, auf die Mittagshöhe bezogen, um diese Zeit auf 12 eingestellt. Diese Zeit ist 8 Minuten und 20 Sekunden später als mathematische Mittagshöhe. Die Höhen von Mittags– und Nachmittagsgebetszeiten ändern sich ständig. Diese zwei Höhen werden jeden Tag ermittelt. Aus algebraischer Addition der Integrale des Breitengrades und der Sonnenhöhe eines Ortes, ergibt sich die Zielhöhe der Sonne des Ortes. Da man nicht sehen kann, dass der Sonnenrand von der scheinbaren Horizontlinie zu der Höhe der Gebetszeit ankommt, berichten die Religionsbücher von den Merkmalen der gültigen Zeit. Wer diese Merkmale am Himmel beobachten kann, verrichtet seine Gebete gemäß diesen gültigen Scheinbaren Zeiten. Wer die Sonne oder die Merkmale der scheinbaren Zeiten nicht beobachten kann, berechnet die mathematischen rituellen Höhen des Sonnenrandes, auf bezogen die rituellen Horizonte, und verrichtet seine Gebete gemäß diesen mathematischen rituellen Zeiten. Alle, die Kalender vorbereiten, tun dasselbe. Wenn Uhren diese mathematischen rituellen Zeiten zeigen, gilt es als die gültige rituelle Zeit. So werden Gebete in diesen gültigen Zeiten verrichtet.

Bemerkung: Man berechnet mathematische Zeiten, wo die Sonne, auf den rituellen Horizont bezogen, die Höhe der betreffenden Gebetszeit erreicht. Dass die Sonne die Höhe dieser mathematischen Zeit erreicht, wird 8 Minuten und 20 Sekunden nach dieser mathematischen Zeit wahrgenommen; diese Zeit ist die gültige Zeit. Die gültige Zeit erfolgt nämlich 8 Minuten und 20 Sekunden später als die mathematische Zeit. Weil die Anfangszeiten der Uhren, nämlich wenn die Zeiten der wahren Mittagshöhe und des rituellen Sonnenuntergangs auf Null zeigen, gültige Zeiten sind, und weil Uhren, wenn die mathematische Zeit null ist, 8 Minuten und 20 Sekunden danach eingestellt werden, sind die mathematischen Zeiten der Uhren gültige Zeiten. Obwohl die rituellen Zeiten berechnet und auf Kalender matematische Zeiten gezeigt werden, zeigen Uhren die Zeiten als gültige Zeiten. Zuerst berechnet man mathematische wahre Zeiten, wo der Sonnenmittelpunkt, auf den wahren Horizont bezogen, die Höhe der betreffenden Gebetszeit erreicht. Diese werden dann in mathematische rituelle Zeiten umgerechnet, indem man die Vorsichtszeit berücksichtigt. Man addiert nicht 8 Minuten und 20 Sekunden zu mathematischen Zeiten der Uhren.



Vorstellungsbild zu den Begriffen Horizont und Höhe.

K : Schnittpunk des scheinbaren Horizonts LK mit der Meridianebene, die über die Sonne führt.
MR : Die im Punkte K an die Erde gelegte Tangentialebene heißt Flächenhorizont.
HK : Die im Punkte K gemessene Höhe gleich der Höhe ZR.
D=C=Ç : Senkungswinkel des Horizonts.
M : Eine Anhöhe, auf der sich der Beobachter befindet.
E : Erdmittelpunkt.
ZR : Kreisbogen des Meridians, bezüglich des Flächenhorizonts, gleich dem Kreisbogen HK, nämlich der Höhe.
O : Schnittpunkt des wahren Horizonts mit dem Flächenhorizont.
1 : der wahre Horizont.
2 : der gefühlsmäßige Horizont.
3 : der mathematische Horizont.
4 : der Flächenhorizont.
5 : der scheinbare Horizont.
S : die Sonne
SA : die wahre Sonnenhöhe
B : der niedrigste Punkt des Beobachtungsorts.
ZMF : die mathematische Höhe.

Der Gesichtskreis eines Beobachters an einer bestimmten Anhöhe, nennt, man die Linie des scheinbaren Horizonts. Die Horizontebene, die an diesen Gesichtskreis verläuft, wird gültiger Horizont dieser Anhöhe genannt. Die Horizontebene, die den niedrigsten Punkt des Beobachtungsorts berührt, nenn man den gefühlsmäßigen Horizont, die Ebene BN. Die Ebene MS, die durch die Stelle des Beobachters verläuft und die Erdkugel an dem Punkt K berührt, wird Flächenhorizont genannt. Für jede Anhöhe eines Standortes gibt es einen Flächenhorizont. Für jeden Flächenhorizont hat die Sonne eine bestimmte Höhe. Wenn ein Flächenhorizont für eine bestimmte Anhöhe, sich um das Lot des Beobachters dreht, bildet der die Erdkugel berührte Punkt K die Linie des scheinbaren Horizonts. Wenn der Beobachter an der höchsten Anhöhe des Standortes ist, wird der scheinbare Horizont als ritueller Horizont bezeichnet. Die Horizontebene AE, die durch den Erdmittelpunkt verläuft, bezeichnet man als wahren Horizont. Eine gedachte Kugel, deren Mittelpunkt die Erde ist, heißt Himmelskugel, bei der es scheint, als bewegten sich die Sonne und die Sterne um die Erde. Zenit nennt man den Scheitelpunkt des Lotes eines Beobachtungsortes an der Himmelskugel. Die durch das Lot eines Standortes verlaufenden Ebenen bezeichnet man als Azimutebenen. Die durch die Sonne verlaufende Azimutebene ZMR, scheidet einen der Flächenhorizonte. Da die Azimutebenen und die Ebenen der Flächenhorizonte durch M verlaufen, schneiden. Sie sich gegenseitig an einer Gerade. Die Gerade MR wird als die Linie des Flächenhorizonts bezeichnet. Diese Gerade ist senkrecht zu dem Halbmesser EK. Die Schnittlinien der Azimutebenen mit der Himmelskugel nennt man Azimuts oder Höhenkreise. Diese Kreise schneiden die fünf der Horizontebenen des betreffenden Standortes. Der Schnittpunkt A des durch den Sonnenmittelpunkt verlaufenden Meridians mit dem wahren Horizont und der Sonnenmittelpunkt bilden den Bogen AS, der bezüglich des Standortes in dem Moment die wahre Höhe heißt. Die Sonne verläuft jeden Moment durch einen anderen Azimutskreis, Meridian. Die Meridiane schneiden den Sonnenrand und gefühlsmäßige, gültige, matematische, wahre Horizonte und Flächenhorizont. Der Bogen zwischen dem Schnittpunkt Z des Meridians und mit dem Sonnenrand bzw. mit einem jeden der Horizonte nennt man die Sonnenhöhe, auf den betreffenden Horizont bezogen. Auf diese Horizonte bezogen, sind die Zeiten für die gleiche Höhe unterschiedlich. Wenn die Sonne unterhalb des Flächenhorizonts eines Standortes steht, nämlich wenn diesbezügliche Höhe null Winkelgrad ist, erleben alle Beobachter an diesem Horizont den Sonnenuntergang. Ein auf einer Anhöhe befindlicher Beobachter erlebt den Sonnenuntergang bezüglich seines eigenen scheinbaren Horizonts LK unterschiedlich. Durch einen jeden Punkt an dem scheinbaren Horizont LK verläuft die Ebene eines Flächenhorizonts. Der Meridian ZR, wie eingezeichnet, der durch die Sonne verläuft schneidet eine von diesen Ebenen im Punkt R senkrecht. Der Horizont MKO, der durch den Punkt, K verläuft, ist der Flächenhorizont des Beobachters. Der Flächenhorizont und der mathematische Horizont MF verlaufen durch die gleiche Anhöhe, auf der sich der Beobachter befindet. Diese beiden Horizonte bilden einen Winkel C. Diesen Winkel bezeichnet man als Senkunngswinkel des Horizonts. Im Buch von Ahmed Ziya Beð steht: (Wenn man die Quadratwurzel der Höhe des Beobachtungsorts in Meter, auf den gefühlsmäßigen Horizont bezogen, mit 106, 92 multipliziert, ermittelt man den Senkungswinkel dieses Standortes). So sieht man, dass die Höhe, wenn die Sonne bezüglich eines auf einer Anhöhe befindlichen Beobachters untergeht, auf den Flächenhorizont bezogen, null Winkelgrad beträgt. So sind auch die rituellen Gebetszeiten. Sie werden nämlich gemäß den Sonnenhöhen, bezüglich der Sonnenhöhen berechnet. Bezüglich des Flächenhorizonts ist die Sonnenhöhe der Bogen ZR, dessen Kreis durch den durch das Lot des Standortes verlaufenden Meridian und den Sonnenrand verläuft. Dieser Kreisbogen hat einen bestimmten Winkelgrad. Die zu diesem Kreisbogen parallel laufenden Kreisbogen haben die gleiche Höhe. Als Höhe nimmt der Beobachter den Kreisbogen HK, der durch den Punkt K verläuft, bezüglich des Flächenhorizonts der Sonne wahr. Daher verwendet man statt des Kreisbogens ZR, der eine Höhe bezüglich des Flächenhorizonts ist, den Kreisbogen HK, scheinbare Höhe, auf den scheinbaren Horizont bezogen. Diese Höhe ist gleich die Addition der Höhe ZA, auf den wahren Horizont bezogon und des Senkungswinkel C. Die gültigen rituellen Zeiten werden nach dieser Höhe berechtnet. Man ermittelt die scheinbare Höhe der Sonne mit dem Sekstant bzw. dem Winkelmessgerät.

Schnittpunkte der Erdachse mit der Himmelskugel werden Himmelspole genant. Die durch die Erdachse verlaufenden Ebenen schneiden die Himmelskugel; deren Schnittpunkte bilden die Meridiane. Die Schnittlinie der durch den Mittelpunkt der Erde verlaufenden und die Erdachse senkrecht schneidenden Ebene heißt Äquator. Kreisbogen eines Meridians zwischen dem Sonnenmittelpunkt und dem Himmelsäquator bezeichnet man als Deklination. Ein Standort hat eine Meridianebene und viele Azimutsebenen. Das Lot eines Standortes schneidet die Erdachse im Erdmittelpunkt. Die Winkelebene davon ist die Meridianebene. Die Schnittlinie dieser Ebene mit der Himmelskugel ist Himmelsmeridian, bzw. mit der Erdkugel Meridian; die Schnittlinie dieser Ebene mit dem wahren Horizont heißt die Meridianlinie. Die täglichen Umlaufbahnen der Sonne sind Kreise, die zum Äquator parallel verlaufen. Die Ebenen dieser Kreise schneiden die Erdachse und die Meridianebene rechtwinklig, die Horizontebenen dagegen schräg. Wenn die Sonne über dem Horizont steht, ist es Tag an dem betreffenden Standort. Der durch die Sonne gehende Azimutskreis schneidet den scheinbaren Horizont rechtwinklig. Wenn die Sonne seine Mittagshöhe über dem wahren Horizont hat, schlagen der Höhenkreis der Sonne und der Azimutskreis des Standorts aufeinander; dessen Kreisbogen zwischen dem Sonnenmittelpunkt und dem Himmelsäquator ist Deklination bzw. dem wahren Horizont dagegen die wahre Zielhöhe. Für einen Beobachter am Erdäquator geht sein wahrer Horizont durch den Erdmittelpunkt. Tag und Nacht haben stets die gleiche Dauer von 12 Stunden. Für einen Beobachter am Erdpol sind die Ebenen des wahren Horizonts und des Erdäquators gleich. Tag und Nacht sind abwechselnd sechs Monate lang.

Die Ekliptik ist der Himmelskreis, den scheinbar die Sonne im Laufe eines Jahres an der Himmelskugel beschreibt. Die Ebene der Ekliptik hat gegen die des Äquators eine Neigung von rund 23° 27’. Zweimal schneidet sie den Äquator im Punkt des Frühlings- und Herbstäquinoktiums. Wenn sich die Sonne über der nördlichen Erdhalbkugel befindet, herrscht auf der südlichen Sommerseite und umgekehrt.

Nach vier Rechtsschulen ist die Zeit des Morgengebets von der Morgendämmerung bis zum Zeitpunkt, an dem der oberen Sonnenrand unterhalb des scheinbaren Horizonts ist. Morgendämmerung ist an dem Zeitpunkt, an dem sich die Sonne 19° zum scheinbaren Horizon unseres Standorts nähert. An diesen Zeitpunkt beginnt auch die Fastenzeit. Die islamischen Gelehrten haben in wolkenfreien und klaren Nächten beobachtet und nach der auf den scheinbaren Horizont bezogenen Ortszeit festgestellt, dass die Anfangszeiten des Fastens und des Morgengebets dieselben sind. Wir haben es auch so beobachtet. Das Fasten derer, die später als diese Zeiten anfangen, ist nicht gültig. Wenn die Höhe -18° erreicht, breitet sich die Morgendämmerung über den scheinbaren Horizont aus. Als Vorsichtsmaßregel ist es besser, das Morgengebet an diesem Zeitpunkt zu verrichten. Die Morgendämmerung beginnt 2° früher als die Morgenröte. Obwohl manche -20° für diese Höhe angaben, wie im Buche von Ýbni Âbidîn und im Kalender von M.Arif erwähnt wird, haben die islamischen Gelehrten übereinstimmend mitgeteilt, dass die Höhe für die Morgendämmerung -19° ist. Die Höhe des Zeitpunktes, an dem sich die Morgenröte über dem scheinbaren Horizont ausdehnt, ist bei -16°. Für die Anfangszeiten des Fastens und des Morgengebets die Höhe von -16° anzunehmen, wird von islamischen Gelehrten nicht akzeptiert.

Die erste Periode des gültigen Zeitpunkts des Mittagsgebets beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der hintere Sonnenrand den Punkt der scheinbaren Mittagshöhe verlassen hat. Von diesem Zeitpunkt an werden die Schatten länger. An diesem Zeitpunkt erreicht der hintere Sonnenrand westlich über den scheinbaren Horizont an der Erdkugel die scheinbare Mittagshöhe, nachdem der Sonnenmittelpunkt bezüglich des wahren Horizonts die wahre Mittagshöhe erreicht hat. Dieser Zeitpunkt ist die Zeitspanne der auf die Höhe des Standorts bezogenen Sondervorsichtszeit, die später als der Zeitpunkt der wahren Mittagshöhe ist. Dass die Gebetszeiten für diejenigen, die die Sonne beobachten, nicht die auf den wahren Horizont bezogene wahre Höhe, sondern die auf den scheinbaren Horizont bezogene scheinbare Höhe gelten, steht in der Erläuterung namens Haschijet-ül Imdad für das Buch Tachtawîs. Dass die Mittagszeit an dem Zeitpunkt beginnt, an dem die Sonne anfängt, von der Mittagshöhe zu sinken, steht im Buch Medschma’ul enhür. Wenn ein Beobachter auf dem niedrigsten Punkt B eines Standorts steht, liegt der scheinbare Horizont über dem gefühlsmäßigen. So wird der Punkt der scheinbaren Mittagshöhe zum Punkt der wahren größten Höhe. Je höher der Beobachter steigt, desto niedriger wird der scheinbare Horizont und trennt sich von dem gefühlsmäßigen. Die Punkte der scheinbaren Mittagshöhen bilden dann den Kreisbogen der Kreise, deren Mittelpunkt die wahre Mittagshöhe ist. Diese Kreise schneiden die Meridianebene rechtwinklig und ihre Halbmesser sind so lang wie Senkungshorizonte. Die Endpunkte des Kreisbogens der scheinbaren Mittagshöhe sind zwei Schnittpunkte der täglichen scheinbaren Sonnenbahn mit dem Kreis der scheinbaren Mittagshöhe. Wenn der vordere Sonnenrand den ersten Punkt erreicht, hören die Schatten auf, kürzer zu werden und somit beginnt die Zeit der scheinbaren Mittagshöhe und endet, wenn der hintere Sonnenrand den zweiten Punkt verlässt. Von diesem Zeitpunkt an beginnen die Schatten länger zu werden. Ein jeder von den Kreisen der lokalen Mittagshöhe wird durch die Punkte gebildet, die sich am scheinbaren Horizont an der Erdkugel befinden und die gleiche Mittagshöhe haben. Die Punkte der rituellen Mittagshöhe sind zwei Punkte, die an dem äußersten dieser Kreise sind. Wenn der hintere Sonnenrand diesen Kreis verlässt, hört die rituelle Mittagshöhe auf und die rituelle Mittagszeit beginnt. Die rituellen Zeiten werden berechnet und demnach werden die Kalender vorbereitet. Die Mittagszeit dauert so lange, bis die Schatten so lang wie die Gegenstände oder zweimal so lang wie diese werden. Die erste Mittagszeit ist nach zwei Imams (Imam-ý Muhammed und Imam-ý Ebu Jussuf) und nach drei Rechtsschulen und die zweite ist nach Imam-ý Âsam Ebû Hanife.

Die Zeit des Nachmittagsgebets beginnt am Ende der Mittagszeit und dauert, bis der hintere Sonnenrand unterhalb des scheinbaren Horizont geht. Jedoch ist es unerlaubt, das Nachmittagsgebet so spät zu verrichten, bis sich der vordere Sonnenrand bis zum fünf Winkelgrad dem scheinbaren Horizont näher kommt. An dem Zeitpunkt, an dem der Sonnenschein gelblich wird, nähert sich der Sonnenmittelpunkt bis 5° dem wahren Horizont. Diesen Zeitpunkt nennt man die Zeit der gelblichen Erscheinung der Sonne. Da man in der Türkei nach zwei Imams zum Nachmittagsgebet ruft, sollte man 36 Minuten nach dem Gebetsruf im Winter und bzw. 72 Minuten im Sommer Nachmittagsgebet verrichten; so folgt man auch dem Imam-ý Âsam.

Am Ende des Tages fängt die Zeit des Abendgebets an. Die Anfangszeit des Abendgebets ist der Zeitpunkt, an dem der obere Sonnenrand unterhalb des scheinbaren Horizonts steht. Mit der heiligen Hadith wurde mitgeteilt: “Brecht das Fasten ab, wenn die Nachtzeit beginnt! Die Anfangszeit der Nacht ist der Zeitpunkt, an dem der Sonnenschein auf der höchsten Anhöhe im Osten nicht mehr sichtbar ist.” Diese heilige Hadith und die Erklärungen von den Gelehrten Ýbni Âbidin und Tachtawî, Friede sei mit ihnen, zeigen, dass die rituelle Anfangszeit des Abendgebet der Zeitpunkt ist, an dem der Sonnenschein auf der höchsten Anhöhe nicht mehr sichtbar ist. Die Schlußzeitpunkt des Abendgebets ist nach zwei Imams und nach drei Rechtsschulen der Zeitpunkt, an dem die Abendröte oder nach Imam-ý Asam der Abendgrauen im westen, d.h. 2° später, nicht mehr sichtbar ist. Es ist erforderliche Verpflichtung, Abendgebet in der ersten Periode zu verrichten. Es ist untersagt, das Abendgebet bis zur Erscheinung der Sterne aufzuschieben; nämlich bis zu dem Zeitpunkt, an dem der hinteren Sonnenrand unterhalb des scheinbaren Horizont 10° erreicht hat. Zwischen diesem Zeitpunkt und der Zeit des Sonnenuntergangs gibt es eine Zeitspanne von 53 bis 67 Minuten. Aus triftigen Gründen wie etwa Krankheit, Reise, vorbereitetes Abendessen, darf man das Abendgebet bis zu diesem Zeitpunkt aufschieben.

Die Anfangszeit des Nachtgebets ist nach zwei Imams der Zeitpunkt, an dem die Abendröte über dem scheinbaren Horizont im Westen nicht mehr sichtbar ist. So ist es auch nach drei Rechtsschulen. Nach Imam-ý Asam beginnt die Zeit des Nachtgebets nicht mit dem Verschwinden der Abendröte sondern mit dem Abendgrauen. Sie dauert bis zur Morgendämmerung. [Wenn der obere Sonnenrad eine Höhe von 17° unterhalb des scheinbaren Horizonts erreicht, verschwindet die Abendröte und bzw. nach dem Erreichen einer Höhe von 19° das Abendgrauen]. Nach der Rechtsschule Schafii ist die letzte Periode der Nachtgebetszeit bis zur Hälfte der Zeit zwischen dem Sonnenuntergang und der Morgendämmerung. Demnach ist es erforderlich, Nachtgebet vor diesem Zeitpunkt zu verrichten. Nach der Rechtsschule Hanefi ist es unerwünscht, Nachtgebet nach diesem Zeitpunkt zu verrichten. Obwohl es nach der Rechtsschule Malikî gültig ist, Nachtgebet bis zur Morgendämmerung zu verrichten, ist es unerlaubt nach einem Drittel der rituelle Mitternacht Nachtgebet auszuführen. Rituelle Mitternacht ist der Mittelpunkt der Zeitspanne zwischen dem Sonnenuntergang und der Morgendämmerung. Diejenigen, die Mittags- und Abendgebet nicht in dem Zeitabstand nach zwei Imams verrichten können, sollten es nicht vernachlässigen sondern in dem Zeitraum nach Imam-ý Asam ausführen und Nachmittags- und Nachtgebet des Tages auch nach Imam-ý Asam verrichten.

Die Anfangszeiten der fünfmaligen Gebete, besonders des Morgen- und Nachtgebetes ändern sich nach den Breitenkreisen der Länder. Je mehr man sich dem Pol nähert, desto mehr entfernen sich die Anfangszeiten der Dämmerung von den Zeitpunkten des Sonnenaufgangs und -untergangs. Die Anfangszeiten des Morgen- und Nachtgebets nähern sich nämlich zueinander. Da der Beleuchtungswinkel zwischen der Erdachse und der Beleuchtungserdoberfläche so viel Winkelgrade wie die Deklination hat, beginnt die Morgendämmung vor dem Verschwinden der Abenddämmerung an den Orten, deren Breitengrad und Deklination 71° oder mehr ergeben, weil die Formel lautet: 90°- Breitengrad < Deklination + 19°=[90-19=71]; z.B. bei Paris fängt die Morgendämmerung in dem Zeitabschnitt zwischen dem 12. und 30. Juni an, bevor die Abenddämmerung verschwindet. Daher beginnen die Anfangszeiten des Nacht- und Morgengebets nicht. Nach der Rechtsschule Hanefi ist die Anfangszeit ein Grund zum Gebetsverrichten. Wenn es kein Grund besteht, ist man nicht verpflichtet, Gebet zu verrichten. So ist man nach den meisten Gelehrten der Rechtsschule Hanefi nicht verpflichtet, in solchen Ländern diese zwei Gebete zu verrichten. Nach manchen Gelehrten dagegen soll man auch diese Gebete verrichten und zwar nach den Gebetszeiten der Länder, deren Breitengrade näher zu den betreffenden Ländern sind. Der Zeitpunkt, an dem sich ein Viertel der Fastenzeit vollendet, heißt der frühe Vormittag. Dessen Anfangszeit ist nämlich die Morgendämmerung. Die Mitte der Fastenzeit heißt der späte Vormittag.

Um die Anfangszeiten des Mittags- und Nachmittagsgebets leicht ermitteln zu können, schrieb der Gelehrte Abdulhak Südschadilin, ein Schüler des Gelehrten Muhammed Ma’sûm-i Serhendî, Friede sei mit ihnen, ein Buch namens Mesâil-i scherh-i Wikâje in der persischen Sprache. In einem Exemplar dieses Buches, das 1294 (1877 n.Chr.) bei der Druckerei Hajderî in Indien gedruckt wurde und im Buch Medschma’ul-enhür steht folgendes:

Man zeichnet einen Kreis auf einer ebenen Fläche in der Sonne. Im Mittelpunkt dieses Kreises stellt man aufrecht einen Stab, der so lang wie dessen Halbmesser ist. Die Spitze des Stabes soll von einem jeden Punkt des Kreises gleich entfernt sein. Diesen Kreis nennt man die Sonnenuhr. Morgens wirft der Stab seinen Schatten, der länger als der Halbmesser des Kreises ist, nach Westen. Je höher die Sonne steigt, um so kürzer wird der Schatten des Stabs. Man markiert den Schnittpunkt vom Schatten des Stabs mit dem Kreis. Während des Nachmittags wirft der Stab seinen Schatten nach Osten und sein Schatten schneidet ebenfalls den Kreis. Diesen Stab nennt man Maß. Man markiert auch diesen Schnittpunkt. Diese zwei Schnittpunkte bilden einen Kreisbogen. Zwischen dem Mittelpunkt dieses Kreisbogen bzw. des Kreises zieht man eine gerade Linie. Diese Linie ist der Meridian des betreffenden Ortes. Die Verlängerung dieser Linie, ausgehend von unten nach oben, sind die Himmelsrichtungen Süden und Norden. Wenn man sich nach Osten wendet, liegt einem die linke Seite in nördlicher Richtung. Wenn der vordere Sonnenrand von dem scheinbaren Horizont zur Zielhöhe ankommt, beginnt die scheinbare Zeit der Mittagshöhe. Von da ab fühlt man nicht, ob die Schatten kürzer oder länger werden. Wenn die Schatten am kürzesten sind, spricht man von dem kürzesten Zustand der Schatten. Wenn der hintere Sonnenrand beginnt, sich zu senken, und bezüglich des scheinbaren Horizonts die Zielhöhe erreicht, ist die scheinbare Mittagshöhe beendet und es folgt die scheinbare Mittagszeit. Die Schatten fangen an, länger zu werden. Die Sonne erreicht die Zielhöhe in der Mitte des Zeitabstands zwischen der scheinbaren Mittagshöhe und dem Beginn der scheinbaren Mittagszeit. Dieser Zeitpunkt ist die wahre gültige Mittagshöhe. Von Mittag an gerechnet ist es in dem Moment 12 Uhr. Die algebraische Addition von der Zeitgleichung und 12 gilt als Beginn des Tageszeit. Um diese Zeit ist, die von Mitternacht an gerechnete Zeit, 12 Uhr. Die von Mittag an gerechnete Zeit ist der Beginn der Zeitmesser. Die wahre gültige von Mittag an gerechnete Zeit ist 8 Minuten und 20 Sekunden später als die mathematische Mittagshöhe. Denn das Sonnenlicht erreicht die Erde in 8 Minuten und 20 Sekunden. Die mathematische Gebetszeiten werden zu gültige Gebetszeiten, indem man zu den ersteren 8 Minuten und 20 Minuten addiert. Wir tun es an Zeitmessgeräten. In dem Taschenkalender namens Mijâr-ý ewkat, der 1193 (1779 n Chr.) in Erzurum gedruckt wurde, steht: “An dem Zeitpunkt der wahren Mittagshöhe wird die Uhr nach der auf 12 Uhr beim Sonnuntergang bezogenen Zeit gestellt, indem man die Vorsichtszeit von der Mittagszeit im Kalender abzieht.” d.h., wenn die Schatten am kürzesten sind, wird die Vorsichtszeit von der durch den Halbunterschied ermittelten und auf die Mittagshöhe bezogenen Zeit abgezogen. Denn die Mittagszeit der auf 12 Uhr beim Sonnenuntergang bezogenen Zeit und der auf 12 Uhr bei der Mittagshöhe bezogenen Zeit ist die gleiche. Oder man stellt zu einer Gebetszeit die auf 12 Uhr beim Sonnentergang bezogene Uhr nach der auf die Ortszeitbezogene Uhr. Die kürzeste Erscheinung der Schatten ändert sich täglich auf einem jeden Breitengrad. Um die Sonnenhöhe zu der Zeit des Nachmittagsgebets zu ermitteln, verwendet man die Tabelle “Sonnenhöhe-Schattenlänge.” Sie ist aus dem Anhang ersichtlich. Da die Mittagshöhe am 13. August 64° ist, ist die kürzeste Schattenlänge eines 1 Meter langen senkrechten Stabs 1,49 M und dazugehörige Sonnenhöhe 34°.

Man öffnet einen Zirkel so weit, wie die Länge des kürzesten Schatten des Stabs und stellt das betreffende Ende des Zirkels auf den Schnittpunkt des Meridians mit dem Kreis und zieht einen zweiten Kreis, dessen Halbmesser aus dem Halbmesser des ersten Kreises und der kürzesten Schattenlänge des Stabes besteht. Der Zeitpunkt, an dem der Schatten des Stabes den Zweiten Kreis berührt, ist die Anfangszeit der wahren ersten Periode des Nachmittagsgebets.

Man soll die Gebetszeiten nach der auf den rituellen Horizont bezogenen Sonnenhöhe errechnen. Man darf sie nicht, nach der auf den wahren Horizont bezogenen Sonnenhöhe errechnen. Denn an dem Zeitpunk des auf den wahren Horizont bezogenen Sonnenuntergang, erlebt man den auf den scheinbaren Horizont bezogenen Höhen den Sonnenuntergang noch nicht.

Die Zeitspanne, in der die Sonne durch den selben Meridian zweimal verläuft, heißt der wahre Sonnentag. Da die Längen der Sonnentage unterschiedlich sind, benutzt man mittleren Sonnentag. Er entspricht dem Jahresdurchschnitt eines wahren Sonnentages, wobei 365.24 mittlere Sonnentage des Jahres durch 360 geteilt wird. Unterschied zwischen einem wahren und mittleren Sonnentag nennt man die Zeitgleichung. Wenn der mittlere Sonnentag länger ist, ist der Wert der Zeitgleichung negativ (-), andernfalls positiv (+). Der Wert der Zeitgleichung ändert sich täglich innerhalb eines Jahres zwischen +16 und -14 Bogenminuten und hat viermal den Wert von null.

Die Zeitspanne von dem mathematischen Zeitpunkt, an dem der Sonnenmittelpunkt unter dem wahren Horizont steht und dem Zeitpunkt, an dem die Sonne unter dem rituellen Horizont verschwindet, wird die Vorsichtszeit genannt. Die Vorsichtszeit eines Ortes steht in Abhängigkeit von der Anhöhe und der geographischen Breite. Tägliche Änderung der Vorsichtszeit beträgt einige Sekunden. Bei der Rechnung der Gebetszeiten benutzt man die Vorsichtszeit des höchsten Geländepunktes an jedem Ort. Z.B. die Vorsichtszeit des Hügels Tschamlýdscha bei Ýstanbul, der 267 Meter hoch ist, entspricht einer Zeitspanne von 8 Minuten. Aufgrund der täglichen Änderung der Vorsichtszeit und der Differenzen zwischen den Zeiteinheiten nimmt man eine Zeitspanne von 10 Minuten als Vorsichtszeit für Ýstanbul. Die Zeitgleichung der Sonne und die Deklination, ändern sich täglich zirka eine halbe Minute. Deren täglicher Betrag aber ist an jedem Ort gleich.

Die Zeitmesser messen innerhalb von einem mittleren Sonnentag 24 Stunden. Diese zeigen die von Mitternacht an errechneten oder auf 12 Uhr bei der Mittagshöhe bezogenen Zeiten. Zwischen der Ortszeit und der Zeit der wahren Mittagshöhe gibt es um 12 Stunden eine Differenz, die die Zeitgleichung ist. Die auf die Mittagshöhe bezogene Zeit ergeben die auf den Sonnenuntergang bezogene Zeit und die Vorsichtszeit; es ist nämlich 12 Uhr. Die auf den Sonnenuntergang bezogene Zeit ist der Zeitpunkt, an dem der Sonnenmittelpunkt unter dem wahren Horizont steht und es ist 12 Uhr. Aber die Zeitmesser zeigen nicht die auf den Sonnenuntergang bezogene sondern auf die 12 Uhr bezogene Zeit vor; d.h. wenn sich die Meridiane ändern, bleiben die Gebetszeiten unverändert. Die Länge des auf den Sonneuntergang bezogenen und des auf die Mittagshöhe bezogenen Tages ist ca. gleich. Der Unterscheid zwischen den Anfangszeiten von beiden Tagen ist die Vorsichtszeit. Sie sind 1 oder 2 Minuten unterschiedlich von dem wahren Sonnentag. Man berechnet die auf den wahren Sonnentag oder den Sonnenuntergang bezogenen Gebetszeiten. Danach werden die von Mitternacht an errechneten oder die auf Mittagshöhe bezogenen Zeiten umgerechnet. Ausgehen vom Süden nach Norden erlebt man alle Gebetszeiten [außer dem Nachtgebet] früher. Obwohl sich die Gebetszeiten bezüglich der Meridiane nicht ändern, erlebt man sie der Normalzeit gemäß früher.

In dem Buch des Gelehrten Ýbni Âbidîn zum Theme “Fasten” und in der Erläuterung namens Merâkýl-felâch von dem Buch Tachtawî zum Thema “Gebetszeiten” steht wie folgt:

(Man darf nicht mit dem Fasten aufhören, solange man den Sonnenuntergang nicht erlebt, wobei der obere Sonnenrand unter dem scheinbaren Horizont steht. Die Fastenden, die an einem niedrigen Standort sind, dürfen mit dem Fasten früher aufhören als diejenigen, die sich an einen höheren Standort befinden, weil sie den Sonnenuntergang früher erleben. Für diejenigen, die den Sonnenuntergang bezüglich des scheinbaren Horizont nicht erleben können, ist der Zeitpunkt als Sonnenuntergang gültig, an dem die Anhöhen im Osten dunkel gesehen werden.) Das ist nämlich der auf den rituellen Horizont bezogenen Sonnenuntergang. Es ist einzusehen, dass man beim Berechnen von Gebetszeiten die Vorsichtszeit benutzen, d.h. die Höhen bezüglich der rituellen Horizonte berücksichtigen soll. Beim Errechnen von Gebetszeiten darf man nicht für jede Höhe die auf scheinbare Horizonte bezogenen scheinbaren Höhe verwenden. Denn es gibt an jedem Ort unterschiedliche scheinbare Horizonte und demnach unterschiedliche Höhe bzw. Zeiten für ein Gebet. Deswegen soll man die rituelle Zeit errechnen, wenn der Sonnenrand die von dem rituellen Horizont an errechnete Höhe der betreffende Gebetszeit erreicht. Man berechnet zuerst die Zeitdifferenz bezüglich des betreffenden Gebetes. Die Zeitdifferenz ist die Zeitspanne zwischen dem Zeitpunkt, an dem die Sonne steht, und der Mitte der Tagezeit oder Nacht. Um die Zeitdifferenz zu ermitteln, werden betreffende Gleichungen durch Logarithmieren oder Rechner gelöst. Bezüglich der Mittagshöhe oder des Sonnenuntergangs berechnet man wahre Zeiten, indem man die Zeitdifferenz der Mittags-, Nachmitagszeiten, der Zeit der gelblichen Erscheinung der Sonne, der Abendzeit, der Zeit der Erscheinung der Sterne und der Nachtgebetszeit zur Zeit der wahren Mittagshöhe addiert. Man berechnet rituelle Zeiten, indem man die Vorsichtszeit zu der wahren Zeiten des Mittags, des Nachmittags, des Abends, der Erscheinung der Sterne und des Nachtgebets addiert und von der wahren Zeiten der Morgen- und Abenddämmerung subtrahiert. Und demnach werden die auf die Mittagshöhe bezogenen oder von Mitternacht an gerechnete Zeiten umgerechnet und in den Kalender eingetragen.[Verschiedene Umrechnungen dienen als Beispiel der Gebetszeiten im Buch Seadet-i Ebedijje (englische Übersetzung: Endless Bliss).] Um die auf die Mittagshöhe bezogene Zeit in die von Mitternacht an errechnete Zeit umzurechnen, addiert man die Vordere zur Zeitgleichung. Um die auf 12 Uhr beim Sonnenuntergang bezogene Zeit in die auf 12 Uhr bei der Mittagshöhe bezogene Zeit umzurechnen, subtrahiert man immer eine Vorsichtszeit. So sieht man, dass die Gebetszeiten des Mittags, Nachmittags, Abends und der Nacht bezüglich des Sonnenuntergangs und der Mittagshöhe gleich sind. Vor Jahrhunderten haben die islamischen Gelehrten mit einem Winkelmeßgerät (Oktant), das sie verfertigten, die auf den mathematischen Horizont bezogene oder mit einem anderen Winkelmeßinstrument (Sextant) die auf den scheinbaren Horizont bezogene Sonnenhöhe gemessen und nach dieser Messung, die wahre Höhe einer jeden Gebetszeit berechnet. Die Zeiten vor bzw. nach der Mittagshöhe werden bezüglich des rituellen Horizonts des Sonnenaufgangs berechnet. Weil die Mittagszeit später als die Mitte der Tageszeit ist, soll die rituelle Zeit der Mittagshöhe eine Zeitspanne, die gleich die Vorsichtszeit ist, später als die Zeit der wahren Mittagshöhe sein. In dem Buch namens Rub-ý dâirenin sûret-i istimali (Handhabung des Winkelmessgerätes) von dem Gelehrten Ahmed Sija, das 1339 (1921 n. Chr.) gedruckt wurde, steht: (Wenn man die Vorsichtszeit eines Ortes zu der von Mitternacht an gerechnete Zeit addiert, erhält man die Mittagszeit in der Ortszeit.) In dem neunten Kapitel des Buches Risale-i Ýrtifa (Handbuch für Höhenermittlung) von dem Gelehrten Kedûsî, das von Hassen Schewki Effendi aus Hesargrad, einem Ordinarius Professor der ehemaligen Islamische Hochschule Fatih (in Istanbul), steht im Thema “Zeitrechnung für Morgendämmerung: (Die Zeiten, die wir als Anfangszeiten für Morgendämmerung ermitteln, sind ohne Vorsichtszeit. [Es sind nämlich die Zeitpunkte, an denen die Sonne gemäß der auf den Sonnenuntergang bezogenen Zeit eine Höhe von -19° unter dem wahren Horizont erreicht.] Die Fastenden sollen fünfzehn Minuten früher mit dem Fasten beginnen. Auf diese Weise [, indem man an dem richtigen Zeitpunkt beginnt,] wird das Fasten gültig.) Es versteht sich, dass auch diese zwei großen Gelehrten darauf hinweisen, daß man, um die rituelle bzw. auf die Mittagshöhe bezogene Zeit zu errechnen, die doppelte Vorsichtszeit von der betreffenden Zeitspanne subtrahieren soll, sonst ist das Fasten ungültig. Die Vorsichtszeit für Ýstanbul ist als acht Minuten ermittelt und wird vorsichtshalber als zehn Minuten verwendet. Der Gelehrte Ahmed Sija drückt aus, dass die Anfangszeit des Fastens ermittelt wird, indem man die doppelte Vorsichtszeit von der mit dem Winkelmeßgerät berechneten Anfangszeit der Morgendämmenung subtrahiert. Dass man die doppelte Vorsichtszeit von der errechneten Zeit der Morgendämmerung subtrahiert, heißt, daß man eine Vorsichtszeit von der betreffenden Zeit subtrahieren soll, um die auf Ortszeit bezogene Anfangszeit der Morgendämmerung zu ermitteln. Andernfalls wird das auf Ortszeit bezogene Fasten ungültig. Im Vorwort des Buches Risale-i Ýrtifa (Handbuch für Höhenermittlung) von dem Gelehrten Kedusî steht: (Dieses Buch wurde mit der Genehmigung des Kultusministerium mit der Nr. 230 im Jahre 1310 [1892 n.Chr.] gedruckt.) Daher beginnt die Zeiten der Morgendämmerungen eine Vorsichtszeit früher als die eigentlichen Zeiten, wie im Kalender namens Sâlnâme-i Ýlmijje, der von größten Gelehrten des Omanischen Reiches (Meschîhat-i Ýslamijje) 1334 (1916 n.Chr.) vorbereitet wurde, und in anderen, alten und neuen Kalendern und wie in dem Buch, das durch Observatorium Kandilli mit dem Titel Ewkat-i Scher’ijje, mit dem Datum 1958 und mit der. Nr. 14 gedruckt wurde, steht: Selbst wenn man mit dem Fasten fünf Minuten später als die Anfangszeit in diesen Kalendern beginnt, ist einem das Fasten nicht gültig. Die Schatten in der auf die rituelle Mittagshöhe bezogenen Zeit sind länger als die in der auf die wahre Mittagshöhe bezogenen Zeit. Die Differenz zwischen den Schatten von beiden Zeiten entsteht während der Vorsichtszeit. Wären Tag und Nacht immer gleich lang, so würde die Sonne immer sechs Stunden früher als die auf die wahre Mittag