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  #1
Alt 17.02.2007, 01:50

 
hiraa - ait Kullanıcı Resmi (Avatar)
 
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Keine Chance für Schleier-Verbot in der Schweiz

Keine Chance für Schleier-Verbot in der Schweiz

Der Bundesrat erwägt keine Massnahmen gegen das Tragen des islamischen Gesichtsschleichers im öffentlichen Raum. Er lehnt auch ein Burka-Verbot, wie es sich etwa die holländische Regierung überlegt, aus Gründen der Religionsfreiheit ab.

In verschiedenen europäischen Ländern offenbarten sich besondere Probleme betreffend dem Tragen von Burkas im öffentlichen Raum, begründet der Walliser Nationalrat und Präsident der CVP Schweiz, Christophe Darbellay, seinen von 21 Mitgliedern der CVP-Fraktion mitunterzeichneten Vorstoss. In Deutschland seien zwei Schülerinnen der Schule verwiesen worden, weil sie Burkas getragen hätten. Und die Stadt Utrecht sei in einem Entscheid vor Gericht geschützt worden, Arbeitslosengelder streichen zu können, wenn arbeitslose Frauen bei der Stellensuche nicht bereit seien, den Gesichtsschleicher abzulegen und darum auch keine Stelle bekämen. In Belgien hätten schliesslich bereits einige Städte Burkaverbote ausgesprochen und die Holländische Regierung überlege sich ein generelles Burka-Verbot. Darbellay wollte deshalb in seiner im vergangenen Dezember eingereichten Interpellation wissen, ob der Bundesrat ähnliche Massnahmen zu ergreifen gedenke und ob er bereit sei, bei verstärktem Auftreten von Burkas in der Schweiz Sanktionen zu ergreifen.

Wie der Bundesrat nun in seiner am Freitag veröffentlichten Antwort schreibt, erwägt er aus föderalistischen und grundrechtlichen Motiven keine Massnahmen gegen das Tragen von Burkas im öffentlichen Raum. Gemäss Artikel 15 der Bundesverfassung habe jede Person das Recht, «ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung...allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen». Die Bundesverfassung garantiere somit das Recht jeder Frau und jedes Mannes, sich aus religiösen Gründen für oder gegen eine bestimmte Kleidung zu entscheiden.

Zahlreiche praktizierende Musliminnen und Muslime leiten aus dem Koran und den Überlieferungen des Propheten Mohammed ein religiöses Gebot ab, wonach Frauen Körper und Kopf bedecken sollen, wie die Landesregierung in der Antwort auf die Interpellation weiter erklärt. Im Unterschied zum konventionellen Schleier werde das Gesicht mit der Burka vollständig verschleiert.

Wie die anderen Grundrechte könnte laut Bundesrat auch die Religionsfreiheit eingeschränkt werden, wenn eine gesetzliche Grundlage besteht und wenn die Einschränkung durch ein öffentliches Interesse oder den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sowie verhältnismässig ist und der Kerngehalt gewahrt bleibt. Massnahmen des Bundes erforderten überdies eine Kompetenzgrundlage in der Bundesverfassung. Daran fehle es im Falle des zur Diskussion gestellten generellen Tragverbots für Burkas im öffentlichen Raum. Der Bundesrat bezeweifelt auch, dass ein solches Tragverbot eine zulässige, im öffentlichen Interesse gerechtfertigte und verhältnismässige Einschränkung wäre. Im Bereich der Arbeitslosenversicherung ermögliche das Gesetz in genügend flexibler Weise eine Abwägung zwischen der religionsfreiheit und der Pflicht einer arbeitslosen Frau, eine zumutbare Arbeit anzunehmen.
__________________
Ey insân, eger insân isen Bismillâhirrahmânirrahîm de. O sefâatçiyi bul...
hiraa isimli Üyemiz şuan sistemimize bağlı değildir. (Offline)   Alıntı ile Cevapla
  #2
Alt 26.02.2007, 03:46

 
mazlum - ait Kullanıcı Resmi (Avatar)
 
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Der Bundesrat erwägt keine Massnahmen gegen das Tragen des islamischen Gesichtsschleichers im öffentlichen Raum. Er lehnt auch ein Burka-Verbot, wie es sich etwa die holländische Regierung überlegt, aus Gründen der Religionsfreiheit ab.
Wie islamisch ist Gesichtsschleier eigentlich.

Tragen die Muslimas die Gesichtsschleier freiwillig oder sind es ihre eifersüchtigen Ehemänner die sie dazu auffordern.

Warum bedecken die Männer nicht ihre Gesichter.

Sind die ausschließlich männlichen Interpreter frauenfeindlich gesinnt.
mazlum isimli Üyemiz şuan sistemimize bağlı değildir. (Offline)   Alıntı ile Cevapla
  #3
Alt 12.04.2007, 14:21

 
Kisakürek - ait Kullanıcı Resmi (Avatar)
 
Üyelik tarihi: 16.01.2005
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Das ist so wieder eine Rechtsauslegung, bei der hanefitischen rechtsschule, darf die Frau ihr Gesicht nicht bedecken ihre Hände und Füße.
Aber in den anderen Rechtschulen ist es wohl anders definiert.

Interpretationssache.

Wes Selam
mit Dua
__________________
Die edlen Worte sind wahrlich Zeichen einer Offenbarung & deine Worte sind ein Zeichen eines Gesandten ( Sallallâhu te'âlâ 'aleyhi wesellem)
Kisakürek isimli Üyemiz şuan sistemimize bağlı değildir. (Offline)   Alıntı ile Cevapla
  #4
Alt 13.04.2007, 19:59

 
Üyelik tarihi: 15.04.2003
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Alıntı: Mesajı yazan Arkadaşımız mazlum
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Wie islamisch ist Gesichtsschleier eigentlich.

Tragen die Muslimas die Gesichtsschleier freiwillig oder sind es ihre eifersüchtigen Ehemänner die sie dazu auffordern.

Warum bedecken die Männer nicht ihre Gesichter.

Sind die ausschließlich männlichen Interpreter frauenfeindlich gesinnt.
Ich finde diese Aussage ist fehl am Platz. Tag für Tag hören wir das für das Kopftuch, da kommt es nicht gut, wenn wir das selbst für Schleier sagen.
__________________
Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe. (Rene Descartes)
hamza.de isimli Üyemiz şuan sistemimize bağlı değildir. (Offline)   Alıntı ile Cevapla
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