| Die Erforderlichen Vorschriften Der Rituellen Waschung Die zehn erforderlichen Vorschriften der rituellen Waschung sind :
Die Erste ist, vor Beginn der rituellen Waschung “Bismillâchirrahmanirrachim” auszusprechen.
Die Zweite ist, eine Kanne mit Wasser zur rituellen Waschung zu füllen.
Die Dritte ist, mit einem Stab aus dem Zahnbürstenbaum die Zähne zu bürsten.
Die Vierte ist, den inneren Teil des Mundes abzuspülen.
Die Fünfte ist, mit Wasser schnupfend, die Nase zu reinigen.
Die Sechste ist, den ganzen Kopf nass abzureiben.
Die Siebente ist, zwischen die Finger, die Zehen und den Bart nass abzureiben.
Die Achte ist, noch einmal den Bart zu waschen.
Die Neunte ist, nach der Reinigung bei dem Stuhlgang mit einem Tuch sich abzutrocknen.
Die Zehnte ist, nach dem Stuhlgang mit Wasser oder mit einem Tuch oder mit einem Stein sich zu reinigen. |