| kücük sehitlere selam olsun ![]() ![]() ![]() ![]() Üyelik tarihi: 10.03.2005
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| muslimischen Mädchen gehen zum Schwimmunterricht Umfrage: Fast alle muslimischen Mädchen gehen zum Schwimmunterricht Die Nichtteilnahme muslimischer Schülerinnen am Schwimmunterricht ist im Schulall-tag kein drängendes pädagogisches Problem. Das ist ein wichtiges Ergebnis der Um-frage unter den für Schulfragen zuständigen Ministerien in den Bundesländern. Nach übereinstimmender Auskunft fast aller Ministerien, die sich an der Befragung beteilig-ten, werden in den wenigen Einzelfällen, in denen sich muslimische Schülerinnen aus religiösen Gründen dem Schwimmunterricht verweigern, vor Ort Lösungen ge-funden, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden. Das „Clearingprojekt: Zusammenleben mit Muslimen“ des Interkulturellen Rates hatte die 16 Kultusministerien in den Ländern am 1. Juni 2007 angeschrieben und um Aus-kunft gebeten, wie und auf welcher Rechtsgrundlage mit der Frage der Teilnahme bzw. Befreiung muslimischer Schülerinnen vom Schwimmunterricht umgegangen wird. Anlass für die Umfrage waren Eingaben an das Clearingprojekt, nach denen die religiös begründete Nichtteilnahme am Schwimmunterricht zur Abwertung der Zeug-nisnote für das Sozialverhalten geführt hatte. Mit Ausnahme Bremens und Hamburgs haben alle Bundesländer die Anfrage beantwortet. Weitere wichtige Ergebnisse sind: Die Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen kommt in den Bun-desländern nur dann in Betracht, wenn kein getrennt geschlechtlicher Schwimmun-terricht angeboten wird. In einigen Bundesländern wie z.B. Baden-Württemberg und Bayern findet der Sport- und Schwimmunterricht ab Klassenstufe 5 bzw. Klassenstu-fe 7 generell nach Geschlechtern getrennt statt. Gemäß den Vorgaben des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1993 (Az.: 6 C 8.91) werden Schülerinnen auch im Falle des koedukativen Schwimmunterrichts in den meisten Bundesländern auf Antrag erst ab dem vollende-ten 12. Lebensjahr - also mit Einsetzen der Pubertät - vom Schwimmunterricht be-freit. In Berlin wird Anträgen auf Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Grün-den grundsätzlich nicht entsprochen. Ein religiöses oder weltanschauliches Bekennt-nis ist dort kein wichtiger Grund, der nach dem Schulgesetz eine Befreiung vom ver-pflichtenden Schwimmunterricht rechtfertigen könnte. Die Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen darf in keinem Bun-desland dazu führen, dass die entsprechende Fachnote abgewertet wird. Ohne vor-herige Befreiung wird die religiös begründete Nichtteilnahme am Schwimmunterricht wegen nicht erbrachter Leistung in der Regel mit der Fachnote „ungenügend“ bewer-tet. Ein Zusammenhang zwischen der religiös begründeten Nichtteilnahme am Schwimmunterricht und der Note bzw. den Anmerkungen zum Sozialverhalten ist in keinem Bundesland vorgesehen bzw. zulässig. Seit dem Jahr 2000 sind in keinem Bundesland, das an der Befragung teilgenommen hat, Gerichtsverfahren anhängig, in denen es um die religiös begründete Befreiung vom Schwimmunterricht geht. „Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass die in öffentlichen Diskussionen häufig geäußerten Unterstellungen falsch sind, wonach die Nichtteilnahme von muslimi-schen Schülerinnen am Schwimmunterricht in den letzten Jahren kontinuierlich zu-genommen und zu einem Problem geworden ist, das den Erziehungsauftrag der Schule gefährdet,“ erklärte der Leiter des Clearingprojekts, Torsten Jäger. Vielmehr bemühe man sich in den Schulen vor Ort mit Erfolg um Organisationsfor-men des Schwimmunterrichts, die einen schonenden Ausgleich zwischen dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag einerseits und der Religionsfreiheit an-dererseits zuließen. Zudem seien vor Ort eine Vielzahl von präventiven und ge-sprächsorientierten Lösungsstrategien entwickelt worden, die auch die Eltern musli-mischer Schülerinnen mit einbeziehen und in der Regel zu einvernehmlichen Lösun-gen führen würden. „Die Schulpraxis ist in der Frage der Teilnahme muslimischer Schülerinnen am Schwimmunterricht sehr viel weiter und erfolgreicher, als es die öffentliche Debatte vermuten lässt. Das ist eine gute Nachricht für unser Zusammen-leben“, erklärte Jäger abschließend. aus: Pressemitteilung des Interkulturellen Rates vom 29.08.2007 Link: www.interkultureller-rat.de/Presse/Presse_2007/Presse_08_31.shtml
__________________ Kökünü begenmeyen dal ve dalini begenmeyen meyve daha olmadan cürür Necip Fazil Kisakürek |
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