| Rechtsmissbrauchliche Anmeldepraktiken an Bonner Schulen,von Martin Yahya Heising Rechtsmissbräuchliche Anmeldepraktiken an Bonner Schulen:
Mehr und mehr weiterführende Schulen gehen in Bonn dazu über, die
Aufnahme von Schülern von der Verpflichtung der Eltern abhängig zu
machen, ihre Kinder am Schwimmunterricht teilnehmen zu lassen und im
Falle der Mädchen, auf das Tragen des Kopftuchs zu verzichten. Diese
Praxis ist illegal.
Nach einer Entscheidung des BVerwG haben muslimische Mädchen ab dem
Besuch einer weiterführenden Schule einen Anspruch auf Befreiung vom
koedukativ erteilten Sport- und Schwimmunterricht, wenn die Teilnahme am
Unterricht aufgrund der Kleiderordnung des Islams bei den Mädchen zu
einem Gewissenkonflikt führen würde.
Auch eine Einflussnahme auf die Bekleidung der Schülerinnen,
insbesondere das Tragen des Kopftuchs ist strengstens untersagt. Die
Schulen haben kein Recht, die Aufnahme von Kindern an den Einrichtungen
von einer Kleiderordnung abhängig zu machen.
Diese rechtsmissbräuchliche Praxis der Schulen soll dazu führen, unsere
Kinder von der ihnen durch die Verfassung zugestandenen islamischen
Lebensweise zu entfernen und zu assimilieren. Verschiedene Schulen haben
das Ziel, eine "kopftuchfreie" Schule anzustreben bereits in ihren
Schulsatzungen aufgenommen. Wir dürfen diese Form des
Kulturimperialismus, der neuerdings an Bonner Schulen praktiziert wird,
nicht hinnehmen und bitten daher alle Beteiligten die bekannten Fälle
beim Rat der Muslime zu melden, damit wir die notwendigen Schritte in
die Wege leiten können um unsere Kinder zu schützen.
Yahya Martin Heising
Schulbeirat des Rates der Muslime |