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  #1
Alt 18.03.2008, 15:04

 
zehram - ait Kullanıcı Resmi (Avatar)
 
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Muslimische Lehrerin muss Kopftuch ablegen

Muslimische Lehrerin muss Kopftuch ablegen

Erschienen am 18. März 2008
Die Lehrerin aus Bad Cannstatt darf kein Kopftuch mehr im Unterricht tragen, obwohl das lange nicht beanstandet wurde (Quelle: dpa)
Die Schulverwaltung kann Lehrerinnen das Tragen religiös motivierter Kopftücher selbst dann verbieten, wenn die Beamtin es zuvor schon jahrelang unbeanstandet im Unterricht getragen haben. Das hat der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim entschieden.
Erstes Urteil aufgehoben


Eine zum Islam konvertierte Grund- und Hauptschullehrerin darf nun nicht mehr mit Kopftuch unterrichten. Die 58-Jährige verstoße mit ihrer Kopfbedeckung gegen die Vorschrift, "in der Schule religiöse äußere Bekundungen zu unterlassen", urteilte der VGH. Dies sei dazu "geeignet, den religiösen Schulfrieden zu gefährden". Die Richter hoben damit eine Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts auf.


Auch Nonnen dürfen in Tracht unterrichten


In erster Instanz war der Hauptschulpädagogin noch erlaubt worden, mit Kopftuch zu unterrichten. Als Begründung dafür nannte das Gericht, dass auch Nonnen in Ordenstracht an staatlichen Schulen zugelassen sind. Eine Revision gegen das Urteil hat der VGH nicht zugelassen. Diese Entscheidung kann mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Nonnen laut Urteil kein Vergleich


Der VGH teilte am Dienstag mit, die Klägerin könne sich nicht auf eine "etwaige Ungleichbehandlung" zu drei Nonnen berufen, die an einer staatlichen Grundschule im Baden-Badener Vorort Lichtental unterrichten. Gründe dafür nannten die Richter zunächst nicht. "Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor", sagte ein VGH-Sprecher.

Ehemalige Klosterschule


Bei der mündlichen Verhandlung am vergangenen Freitag hatte der Vertreter des Landes auf einen "historischen Ausnahmefall" in Lichtental verwiesen. Bei der früheren Klosterschule, die dann in staatliche Regie überging, sei man vertraglich gebunden. Auch der Vorsitzende Richter hatte von einem "Sonderfall" gesprochen.

Richter: "Ein extremer Fall"


Die Lehrerin, die in Stuttgart-Bad Cannstatt unterrichtet, ist seit 1973 im Schuldienst. Sie trat 1984 zum Islam über und trug seit 1995 unbeanstandet im Unterricht ein Kopftuch. Die Lehrerin habe sich seit 30 Jahren im Schuldienst bewährt, hatte der Richter am Freitag betont: "Das ist schon ein extremer Fall." Doch das Kopftuch-Verbot gilt laut VGH auch dann, wenn die Lehrerin eine Beamtin auf Lebenszeit ist, "die seit zahlreichen Jahren unbeanstandet von Schülern und Eltern mit dieser Kopfbedeckung in der Schule tätig ist". Die Weisung der Schulverwaltung, im Unterricht kein Kopftuch zu tragen, sei daher rechtmäßig.

Afghanin verlor Prozess 2003


Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 entschieden, dass ein Verbot für Lehrkräfte, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen, eine gesetzliche Regelung in den Ländern voraussetzt. Geklagt hatte eine deutsche Lehramtsbewerberin afghanischer Herkunft. Sie wollte unter Berufung auf ihren islamischen Glauben mit Kopftuch unterrichten. Baden-Württemberg hatte jedoch 1998 ihre Aufnahme in den Schuldienst nach dem Referendariat abgelehnt.
Aktenzeichen: 4 S 516/07
zehram isimli Üyemiz şuan sistemimize bağlı değildir. (Offline)   Alıntı ile Cevapla
  #2
Alt 19.03.2008, 00:16

 
sisterE - ait Kullanıcı Resmi (Avatar)
 
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auch nonnen dürfen in ihrer tracht unterrichten ..dieses kommentar liess mich an die klosterschulen denken die wir hier vor ort haben..dies hier ist ein wallfahrtsort und wir haben drei schulen die ausschliesslich durch die katholische kirche gesponsert wird und die auch nur katholische schüler aufnimmt...zzt gehen 4 moslemische schüler auf diese schule und "die mussten wir hart rechtfertigen" meinte der rektor letztens auf unserer versammlung...
was ich sagen möchte...
es gibt wenig qualitatives motiviertes lehrpersonal an deutschen schulen..die bezahlung ist schlecht..die stundenzahl immens ...die arbeitsvoraussetzungen sehr hart zzt....von daher...wenn die auf gutes motiviertes personal verzichten möchten...dann sollen sie das tun..also ist die optik entscheidend was die lehrqualität betrifft :)? interessant...es wird meines erachtens nach darin enden..dass auch islamische schulen weiter verbreitet werden...und dann....genau dann soll keiner um die ecke kommen und einen von nicht integrierte migranten erzählen :) hayr insh...wird schon alles seinen sinn haben...
__________________
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sisterE isimli Üyemiz şuan sistemimize bağlı değildir. (Offline)   Alıntı ile Cevapla
  #3
Alt 24.03.2008, 18:20
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Yasemen - ait Kullanıcı Resmi (Avatar)
 
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ich frage mich, wie es in wien ausschaut.
soviel ich weiß hat eine muslimin eine stelle bekommen und unterrichtet an ihrer schule mit kopftuch.
ich hoffe, dass es hier keine probleme auftauchen.
obwohl es ist kein problem. schließlich gibt es mitlerweile islamische volksschulen so viel ich weiß.

auf jeden fall: diese haltung kann ich nicht verstehen. schließlich dürfen die Nonnen, wie sisterE es geschrieben hat, ebenfalls ihre tracht tragen.
__________________
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