Ich Ziehe auch bald um sa
Sozialamt zahlt Wohnung am Strand in Florida
Ist unser Sozialstaat jetzt völlig bescheuert? Ein niedersächsisches Gericht hat entschieden: Das Sozialamt muss einem 64-jährigen Sozialhilfeempfänger eine Traumwohnung am Strand von Florida zahlen – für 779 Euro im Monat! Ein Gutachter hatte dem Mann zuvor attestiert, ein Leben in Deutschland sei ihm nicht zumutbar.
In Miami-Beach, Florida (Luft 28, Wasser 26 Grad, samtweiche Luft, nie Winter) lebt Rolf J. (64) aus Osnabrück – und zwar auch von deutscher Stütze!
Das Landessozialamt Niedersachsen zahlt – und muss nach einem Urteil von gestern auch in alle Zukunft zahlen: Lebenshaltung und die Miete.
Wie kam es zu dem unglaublichen Vorgang?
Rolf J. war Banker in Osnabrück. Mit 37 fuhr er einen dicken Mercedes 450, hatte eine Villa mit Pool. Fürs Alter war ein Bauernhof gekauft. „Ich habe gut verdient“, sagt er zu BILD, „aber ich hatte wenig Zeit für meine Frau.“ Die Ehe ging in die Brüche. Scheidung. Rolf J. verlor dabei Geld und weitere 400 000 Mark für eine geplatzte Bürgschaft.
1979 kam er nach Florida. „Ich habe als Immobilienmakler und Broker gearbeitet.“ 1985 wurde er erwerbsunfähig (Bauchspeicheldrüsenentzündung). „So wurde ich zum Sozialfall.“
Ein Freund gab ihm den entscheidenden Tipp: Nach deutschem Sozialrecht haben auch Deutsche im Ausland Anspruch auf Sozialhilfe.
Voraussetzung: „Besonderer Notfall“, durch ärztliche Atteste nachzuweisen. Mehr als tausend solcher Fälle soll es inzwischen geben, viele in Thailand. Das geht, sobald die Rückkehr nach Deutschland als „unzumutbar“ eingestuft wird.
Rolf J. wollte das Maximum rausholen, wenn die Gesetze schon mal so sind, wie sie sind: „Ich führte Prozesse bis hin zum Bundesverwaltungsgericht, ein Riesen-Stress.“
Rolf J. gewann durch die Instanzen. „Jetzt bekomme ich 730 Dollar Beihilfe zum Lebensunterhalt, umgerechnet 39 Prozent mehr als in Deutschland.“ Dazu 875 Dollar Miete.
Auflage des Gerichts: Er muss sich binnen sechs Monaten eine billigere Wohnung suchen. Die Richter weiter: „Eine Strandnähe ist nicht geboten“ (Az: 7 B 2568/03).
Kommt er je zurück? Rolf J.: „Ein psychiatrischer Gutachter hat dem Gericht attestiert, dass ich selbstmordgefährdet bin. Ich lasse mich in Deutschland nicht noch mal fertig machen.“
(BILD)
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