Dämpfer für religiöse Eltern
Schulpflicht geht vor
Eltern dürfen ihre Kinder nicht aus religiösen Gründen vollständig von der Schule abmelden. Die Schulpflicht habe grundsätzlich Vorrang vor dem Erziehungsrecht der Eltern, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit wiesen die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerde eines Ehepaars aus Nordhessen ab, das drei schulpflichtige Töchter von der örtlichen Gesamtschule abgemeldet hatte. Sie waren deshalb strafrechtlich verwarnt worden.
Die zur "Bekennenden Evangelisch-Reformierten Gemeinde" gehörenden Eltern wollten ihre Kinder wortgetreu nach den Vorgaben der Bibel erziehen. Deshalb erachteten sie den Sexualkundeunterricht, die Vermittlung der Evolutionstheorie sowie den dort gelehrten Werte- und Meinungspluralismus für unvereinbar mit zwingenden göttlichen Normen.
Nach den Worten einer Kammer des Zweiten Senats ist die Schule zwar zu Neutralität und Toleranz gegenüber den erzieherischen Vorstellungen der Eltern verpflichtet. Allerdings dürfe deren Erziehungsrecht durch die Schulpflicht eingeschränkt werden - auch deshalb, weil in der Schule "soziale Kompetenz im Umgang mit Andersdenkenden" und "gelebte Toleranz" eingeübt werden solle. "Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten "Parallelgesellschaften" entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren", heißt es in dem Beschluss. Integration verlange von solchen Minderheiten, dass sie sich einem Dialog mit Andersdenkenden nicht verschlössen. AHA
es ist eindeutig, als ich nur das überschrift sah dachte ich es wäre wirder irgend etwas über moslems (indirekt ja) aber das "reformierte" evangelisten auch probleme haben hier in deutschland