Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gibt Prof. Erbakan Recht 
Mit Urteil vom Donnerstag entschied das Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EuMGh) im Verfahren Erbakan gegen die Türkei zu Gunsten des ehemaligen Ministerpräsidenten der Türkei. Prof. Erbakan hatte vor dem EuMGh wegen seiner Verurteilung vor dem Staatssicherheitsgerichtshof Diyarbakir im Jahre 2000 zu einem Jahr Haft und einem Bußgeld geklagt.
Die mit sieben Richtern besetzte Kammer des EuMGh war der Meinung, dass das damalige Verfahren kein „unabhängiges und unparteiisches“ Tribunal gewesen ist. Grund sei die Zusammensetzung der Kammer des Staatssicherheitsgerichts gewesen, die auch einen Militärrichter zu ihren Mitgliedern zählte. Somit sei Erbakans Recht auf ein faires Verfahren nach Artikel 6 § 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt worden.
Weiterhin urteilte das Gericht, dass die Verurteilung ein nach Artikel 10 der Konvention unzulässiger Eingriff in die Meinungsfreiheit des Klägers darstellte. Necmettin Erbakan war wegen einer Rede, die er 1994 in der türkischen Stadt Bingöl gehalten haben soll, vom Staatssicherheitsgerichtshof Diyarbakir verurteilt worden. Er reichte daraufhin Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein, stellte jedoch keine Forderungen auf Schadensersatz.
