| Gleichbehandlungsgesetz ab heute in Kraft Gleichbehandlungsgesetz ab heute in Kraft
Das Gesetz soll auch vor Diskriminierung aufgrund der Religion schützen
Am 17.08.2006 ist das lange umstrittene Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG) im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2006 I S. 1897) verkündet worden. Es war zuvor am 29.06.2006 vom Bundestag verabschiedet worden und hatte den Bundesrat am 07.07.2006 passiert. Damit hat das lange Warten auf das Inkrafttreten des Gesetzes ein Ende.
Das Gesetz sieht vor, dass im Arbeits- und Zivilrecht niemand aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminiert werden darf. Der Großteil der Regelungen betrifft Beschäftigungsverhältnisse, aber auch zivilrechtliche Schuldverhältnisse, die so genannte Massengeschäfte betreffen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat die Unternehmen in Deutschland aufgerufen, sich auf das neue Antidiskriminierungsrecht einzustellen. Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten alle Betriebe umgehend die vorgeschriebenen Beschwerdestellen einrichten.
__________________ Kökünü begenmeyen dal ve dalini begenmeyen meyve daha olmadan cürür Necip Fazil Kisakürek |