Pech für den Nazi Pech für den Nazi
Arbeit mit Ausländern zumutbar
Einem rechtsradikalen Arbeitslosen darf das Arbeitslosengeld II gekürzt werden, wenn er sich weigert mit Ausländern zusammenzuarbeiten. Das hat das Sozialgericht Dortmund in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden.
Der Mann hatte einen Job in einem Multikulturellen Forum in Lünen bei Dortmund abgelehnt. Als Sympathisant einer rechten Partei sehe er sich nicht in der Lage, für eine Institution zu arbeiten, die eine Integration von Ausländern befürworte und von Ausländern geleitet werde, erklärte der Arbeitslose. Darauf wurde ihm das Arbeitslosengeld um 30 Prozent gekürzt (Az.: S 32 AS 214/06).
Die Dortmunder Richter wiesen seine Klage gegen diese Entscheidung als unbegründet ab. Die Weltanschauungsfreiheit des Einzelnen habe ihre Grenzen in dem verfassungsrechtlichen Verbot der Diskriminierung von Ausländern. Nicht bekannt ist, ob das Multikulturelle Forum den Rechtsradikalen überhaupt beschäftigen wollte.
__________________ Kökünü begenmeyen dal ve dalini begenmeyen meyve daha olmadan cürür Necip Fazil Kisakürek |