Das Ende der „Light“-Lüge
Wo „leicht“, „kalorienreduziert“ oder „fettarm“ draufsteht, müssen künftig auch nachweislich weniger Kalorien enthalten sein.
„Diät“, „light“ „leicht“ und „fettarm“, „reich an Vitamin C“, „reich an Ballaststoffen“, „enthält Folsäure“ – das Geschäft mit Lebensmitteln, die dem Verbraucher einen Zusatznutzen versprechen, blüht. Werbewirksame Slogans prasseln auf den Verbraucher ein. Der durchschaut oft nicht, was hinter den Aussagen steckt. So kann ein „Diätjoghurt“ zwar Süßstoff statt Zucker enthalten, aber denselben Fettgehalt wie ein normaler Joghurt haben.
Mehr Transparenz für den Verbraucher, mehr Beweislast für die Unternehmen – das will eine neue EU-Verordnung erreichen, die heute in Kraft tritt. Sie regelt die Kennzeichnung und die Werbung für Lebensmittel. Damit kommen alle Lebensmittel mit Aussagen wie „Reich an Vitamin C“ auf den
Prüfstand – aber auch Aussagen, die im Zusammenhang mit der Gesundheit stehen, etwa „stärkt das Immunsystem“ oder „fördert die Verdauung“.
Der Anhang der Verordnung legt genau fest, ab wann Hersteller mit Bezeichnungen wie „fettarm“ oder „proteinreich“ werben dürfen. So darf ein kalorienreduziertes Getränk künftig nicht mehr als 20 kcal pro 100 Milliliter enthalten. „Energiefreie“ Lebensmittel dürfen maximal vier kcal pro 100 Gramm enthalten. „Fettarm“ ist künftig nur noch, was nicht mehr als drei Gramm Fett pro 100 Gramm enthält, für flüssige Lebensmittel gelten 1,5 Gramm. Die Regelungen gelten in der gesamten Europäischen Union.